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Verminderung nicht nöthig macht, auch können Sie in einzelnen Fällen,
wenn die Verschuldung über % beträgt und Sie sich von dem rettbaren
Zustande des Besitzers überzeugt haben, das Betriebs Kapital über
diese Sicherheit hinaus bewilligen, und da Ich im Vertrauen zu Ihren
Einsichten und Ihrer Thätigkeit diese ganze Angelegenheit Ihrer
speciellen Leitung übertragen habe, so überlasse Ich Ihnen nach Ihren
Vorschlägen sowohl in Rücksicht auf die Untersuchung des Bedarfs,
der Qualification des Gutsbesitzers zum Empfange des Darlehns undder
Sicherheit, als auch in Bezug auf die wegen Ausfertigung und Ein
tragung der Schuldverschreibungen und auf sonstige Förmlichkeiten
zu nehmenden Maaßregeln, diejenigen Organe und Mittel auszu
wählen, welche sie zur Erreichung des Zwecks nothwendig finden.
In Ansehung der Verzinsung und allmäligen Tilgung genehmige
Ich Ihre Vorschläge, und bin es auch zufrieden, daß nach Ablauf der
ersten 5 Jahre eine Capitals-Tilgung von 2 Procent jährlich neben der
Verzinsung zu 4 Procent eintrete.
3, Zur Aufhülfe derjenigen Gutsbesitzer, sowohl in Ost- als in Westpreußen,
welche auf mehr als % des Gutswerths verschuldet sind und aus in
dividuellen Rücksichten die Theilnahme des Staats in Anspruch nehmen,
bewillige Ich die von Ihnen nachgesuchten 300000 rth., insofern die
Beschränkung des Ihnen überwiesenen Fonds nicht auch hier eine
Ermäßigung erfordert.
4, Was die lebenslänglichen Unterstützungen betrift, welche Sie für be
dürftige und verdienstliche Grundbesitzer, die in: Besitz ihrer Güter
nicht mehr erhalten werden können, aus persönlichen Rücksichten in
Antrag bringen, so genehmige Ich, daß solche aus den Zinsen der Unter
stützungs-Capitalien entnommen werden, welche die zahlungsfähigen
Gutsbesitzer vorschußweise erhalten.
5, Das Capital von 5000 rth. zum Unterricht der Schäfer in den schon
vorhandenen Merino-Schäfereyen der Provinz können Sie aus dem
allgemeinen Fonds verwenden, wogegen die von Ihnen vorgeschlagene
Schäferschule zweckmäßiger mit der Stammschäferey zu Frankenfelde
in Verbindung gesetzt wird, worüber ich auf den Bericht des Ministers
des Innern das Erforderliche schon angeordnet habe.
B. Wegen Westpreußen.
I. In Bezug auf die Landschaft will Ich
1, die aus der Staatskasse geleisteten Vorschüße mit . . . . 313300 rth.
wie bei der ostpreußischen erlaßen;
2, derselben einen in den Jahren 1824/26 zahlbaren Vorschuß zum An
kauf der Coupons über die Zinsen-Rückstände bis zum Johannis
Termin 1815 bewilligen, den Sie aus deni allgemein überwiesenen
Schriften des Instituts für ostdeutsche Wirtschaft. Heft i. ®