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Die Kartelle in der deutschen Portland-Zementindustrie
ohne die Vertrage wenigstens in dem gleichen Maße nicht zu
erreichen gewesen. Bei der losesten Form dieser Verträge wurde
durch Mindestpreise dem gegenseitigen Unterbieten ein Ende
gesetzt. Diese Form genügt dort, wo die beiden vertrag
schließenden Gruppen nicht sehr nahe aneinander liegen z. B.
zwischen Stettin und Schlesien. Wenn der Preis in Stettin auf
2,50 Mk. für 100 kg stand und ein Mindestpreis von 2,00 Mk.
vereinbart war, so konnten die Schlesier, da die Fracht von
Oppeln bis Stettin 1,07 Mk. beträgt, nicht konkurrieren. Der
Preis konnte jedoch in Stettin noch um 57 Pfg. steigen, ohne
eine Konkurrenz zu ermöglichen. Wenn aber die Fracht nur
60 Pfg. betrüge, so würde ein Steigen der Stettiner Preise um
mehr als 10 Pfg. durch die schlesischen Werke verhindert werden
können. Man hätte dann also eine andere Abmachung treffen
müssen. In Verträgen zwischen näher gelegenen Gruppen wurden
daher die in das fremde Gebiet abzusetzenden Mengen kontin-
giert, und außerdem müssen die gegenseitigen Preise respektiert
werden. Dadurch ist einmal ein Unterbieten unmöglich gemacht,
andererseits wird aber auch verhindert, daß einer Gruppe von
der Nachbarin so viel Absatz im eigenen Gebiet genommen wird,
daß sie deshalb, ohne unterboten zu sein, die Preise herabsetzen
muß. Dieselbe Wirkung wird mit noch größerer Sicherheit er
zielt, wenn das eine Syndikat mit einem bestimmten Kontingente
dem anderen beitritt.
Die Pi’eise wurden nun von Syndikaten meist so festgesetzt,
daß sie an den Grenzen des Gebietes abgeschwächt waren wie
z. B. in Rheinland-Westfalen und Mitteldeutschland. Der Grund
dafür war zunächst der, daß die Nachbarkartelle nicht immer
geschlossen waren, sondern noch Außenseiter hatten, und ferner
wohl der, daß man es der Nachbargruppe nicht allzu leicht
machen wollte, das ihr zugestandene Maximum voll abzusetzen.
War das eine Syndikat bei dem anderen direkt beteiligt, so war
diese Maßnahme natürlich überflüssig. Das rheinisch-westfälische
Syndikat verkaufte in den Jahren 1904 und 1905 franko jeder
Station seines Gebietes bis zu Höchstfracht von 30 Pfg. für