Full text: Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

in schöner Ausführung und mit der Abbildung Lee betreffenden 
Städte versehen, sind öem Zimmeramte erhalten geblieben.*) 
Sorgsam hatte öer Geselle darauf zu sehen, öaß er bet einem 
ehrlichen Meister in Arbeit trat, öer Hanöwecksgewohnheit hielt, 
bereits bei öen älteren Geburts- unö Lehrbriefen ist üarauf hin 
gewiesen, öaß neben See ehelichen Geburt besonders noch die freie 
Geburt gefordert wurde. Hierdurch kam es, daß ganze Stände 
vom Handwerk ausgeschlossen waren. Daß der Scharfrichter, der 
§ron und seine Knechte, ja Schäfer, Nachtwächter und fahrende 
Leute als unehrlich galten, ist ja hinlänglich bekannt. Hinzukommen 
aber noch ganz unentbehrliche Handwerker, z.S. die Müller. Vas 
rührte daher, daß manche vom Lande her, wo sie noch unfrei ge 
wesen, kn die Stadt zogen und dort Aufnahme fanden, wodurch 
das ganze Gewerk in den Verruf kam, oder daß sie dem Nat oder 
einem anderen Herrn dafür zinspflichtig waren. Dies bezog flch 
auch auf manche Zimmerer, die auf dem Lande, ohne einer Zunft 
anzugehören, lebten. Auch das Schornfteinfegen war dem ehrlichen 
Aimmergefellen verboten. Wenn die Landarbeit des Sauern auch 
nicht als unehrlich erachtet wurde, so ist Sie in öer Ordnung aus- 
gesprocheneAbneigung dagegen nur kn Ser ursprünglichen Unfreiheit 
Ser Landbewohner zu begründen. Trat km Laufe öer Zeit auch 
manche Milderung dieser Ansicht ein, ganz verloren ging sie nie. 
Auch Sie Serührung mit einem armen Sünder, sowie die Arbeit 
am Galgen machte unehrlich; deshalb wurden diese Arbeiten auch 
nie von einem einzelnen, sondern immer von der ganzen Zunft 
ausgeführt. Noch 1771 huldigte man hier dieser Anschauung. Da 
der bisherige Galgen sehr verfallen war, so wurden auf Sefehl 
des Amtmannes Horcht zu Agathenburg sämtliche im Sezirke dieses 
peinlichen Gerichts wohnende Meister, Gesellen und Surschen des 
Zimmeramts nach dem Sauhofe befohlen. 3n guter Grünung begab 
sich der Aug nach der Arbeitsstätte unter Führung desRatszimmer- 
meisters. Nach einer Ansprache wurde dem Natszimmermeister 
durch einen Lehrling eine Axt und ein lederner Handschuh über 
reicht, worauf derselbe drei Schläge an ein zu diesem Zwecke hin 
gelegtes Stück Holz tat. Nach öem vierten Schlage ließ er die 
Axt im Holze stecken, worauf die Meister, Gesellen und Lehrburschen 
*) Stehe die Neproöuktion eines Teiles öieser KunSschasten im Anhang.
	        
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