Full text: Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

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ie Gesellenschaft -er Maurer und 
Mit geringen Abweichungen treffen 
für Sie Maurergesellen Sie bereits 
geschilderten verhältniffe unö öie Organisation öer einheimischen 
wie auch öer fremden Aimmergesellen zu. Deshalb kann von ihrer 
Wiedergabe abgesehen weröen. fluch hier waren die fremden un 
verheirateten Gesellen der eigentlich kämpfende Teil beim „Schwarz- 
machen," dem „Schelten" und dem „flustreiben". 
Sei allgemeinen Klagen, häufig aber auch aus einem für unsere 
heutige flnschauung ganz geringfügigen Grunde, gegen die Meister, 
die Innung oder gegen Sie Stadtbehörüe schritt man zumflusstand 
oüer wie man damals sagte, zum flufstand. Die Gesellen standen 
mit einem Male von der flrbeit auf und taten den Meistern damit 
empfindlichen Schaden, flrbeitswillige, die fich dem flufstand nicht 
anschloffen, galten für Verräter, fie wurden als „Spöttische" be 
schimpft, und wo man einen erwischen konnte, wurde er „gebeutelt", 
ö. h. an Haaren oder Ohren gezogen oder sonstwie mißhandelt. Die 
Herbergen und Schänken waren währen- solchen flufftanües häufig 
genug -er Schauplatz eines wüsten Treibens. Da wurde gestritten, 
gezecht un- gerauft. Ginfichtige und Reumütige wurden als Schwach 
köpfe verhöhnt. Oft verließen die Gesellen in hellen Haufen die ver 
rufene Stadt und legten fich in einem benachbarten Ort auf die faule 
Haut und verlangten, wenn man mit ihnen Frieden schließen wollte, 
regelmäßig -ie Sezahlung -er Zeche an diesen Ort und zwangen so 
die boykottierte Stadt zu empfindlichen Geldbußen. Gesellen, die 
diesem Verrüfe zuwider handelten, wurden nach „Handwerksge 
brauch und -gewohnheit" gleichfalls zur Süße gezogen. Solch um 
fassende flufstände vieler Handwerksgesellen fielen 1791 in Hamburg 
sowie 1797 ln Hannover vor und hielten diese Städte tagelang in 
flufregung. Obrigkeiten und Landesregierung sahen fich durch 
dieses Treiben der Gesellenschaften beunruhigt, und man rechnete 
den flufstand zu den Hauptverbrechen, deren fich ein Handwerker 
schuldig machen konnte. 
Diese flusstände und die bereits eingehend geschilderten miß 
bräuchlichen Gewohnheiten der Gesellen bei Lossprechung der Lehr 
linge veranlaßten schließlich die Regierung, die Versammlungen der 
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