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ie Gesellenschaft -er Maurer und
Mit geringen Abweichungen treffen
für Sie Maurergesellen Sie bereits
geschilderten verhältniffe unö öie Organisation öer einheimischen
wie auch öer fremden Aimmergesellen zu. Deshalb kann von ihrer
Wiedergabe abgesehen weröen. fluch hier waren die fremden un
verheirateten Gesellen der eigentlich kämpfende Teil beim „Schwarz-
machen," dem „Schelten" und dem „flustreiben".
Sei allgemeinen Klagen, häufig aber auch aus einem für unsere
heutige flnschauung ganz geringfügigen Grunde, gegen die Meister,
die Innung oder gegen Sie Stadtbehörüe schritt man zumflusstand
oüer wie man damals sagte, zum flufstand. Die Gesellen standen
mit einem Male von der flrbeit auf und taten den Meistern damit
empfindlichen Schaden, flrbeitswillige, die fich dem flufstand nicht
anschloffen, galten für Verräter, fie wurden als „Spöttische" be
schimpft, und wo man einen erwischen konnte, wurde er „gebeutelt",
ö. h. an Haaren oder Ohren gezogen oder sonstwie mißhandelt. Die
Herbergen und Schänken waren währen- solchen flufftanües häufig
genug -er Schauplatz eines wüsten Treibens. Da wurde gestritten,
gezecht un- gerauft. Ginfichtige und Reumütige wurden als Schwach
köpfe verhöhnt. Oft verließen die Gesellen in hellen Haufen die ver
rufene Stadt und legten fich in einem benachbarten Ort auf die faule
Haut und verlangten, wenn man mit ihnen Frieden schließen wollte,
regelmäßig -ie Sezahlung -er Zeche an diesen Ort und zwangen so
die boykottierte Stadt zu empfindlichen Geldbußen. Gesellen, die
diesem Verrüfe zuwider handelten, wurden nach „Handwerksge
brauch und -gewohnheit" gleichfalls zur Süße gezogen. Solch um
fassende flufstände vieler Handwerksgesellen fielen 1791 in Hamburg
sowie 1797 ln Hannover vor und hielten diese Städte tagelang in
flufregung. Obrigkeiten und Landesregierung sahen fich durch
dieses Treiben der Gesellenschaften beunruhigt, und man rechnete
den flufstand zu den Hauptverbrechen, deren fich ein Handwerker
schuldig machen konnte.
Diese flusstände und die bereits eingehend geschilderten miß
bräuchlichen Gewohnheiten der Gesellen bei Lossprechung der Lehr
linge veranlaßten schließlich die Regierung, die Versammlungen der
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