Die Organisation des britischen Weltreichs.
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auf den kolonialen Märkten eine Vorzugsstellung bzw. ein Monopol
gewährt; umgekehrt war den kolonialen Produkten eine gleiche Be
günstigung im Mutterlande eingeräumt worden. Der Schiffahrts
verkehr zwischen Mutterland und Kolonien war auf mutterländische
Schiffe beschränkt; die Kolonien durften bestimmte Waren nicht nach
fremden Ländern ausführen; die Entwicklung bestimmter Industrien
war ihnen im Interesse des Mutterlandes untersagt. So wurden die
Finanzkräfte der Kolonien beschränkt und die Entwicklung ihrer
Hilfsquellen aufgehalten. Eine derartige Politik wäre Kolonien mit
Selbstregierung gegenüber auf die Dauer nicht durchführbar ge
wesen.
Ehe sich das System der Selbstregierung voll eingelebt hatte, war
indes die Schutzzollpolitik des Mutterlandes, auf der die Vorzugs
zölle beruhten, abgeschafft worden. Bis 1860 bestanden zwar noch
Vorzugszölle für kolonialen Zucker und koloniales Holz, der prin
zipielle Übergang zum Freihandel war aber bereits von 1846 an er
folgt. Die Kolonien erhielten — gegen ihren Willen — das Recht,
ihre eigenen Zolltarife selbständig zu gestalten. Sie durften (1854)
nicht nur gegen fremde Staaten, sondern auch gegen das Mutter
land nach Belieben Zölle erheben, unter Ausschluß jeder Vorzugs
behandlung. Nur im Falle der Nachbarschaft wurde eine gegen
seitige Zollbegünstigung gestattet. Es ist oft betont worden, daß
die Einführung des Freihandels in England die Entwicklung der
kolonialen Selbständigkeit beschleunigt und damit den Zusammen
hang mit dem Mutterlande vermindert habe, weil die Aufhebung
der Vorzugsbehandlung im Mutterlande die Kolonien auf den Weg
zollpolitischer Selbständigkeit gedrängt habe. Diese Auffassung ist
bei oberflächlicher Betrachtung scheinbar richtig. Sie vergißt aber,
daß die Grundlagen der kolonialen Selbständigkeit längst gelegt
waren, und daß die weitere Entwicklung nicht an einer bestimmten
Stelle haltmachen konnte. Da die Kolonien nicht Gliedstaaten eines
Bundesstaates waren, mußten sie ein selbständiges Finanzsystem ver
langen. Es ist nicht denkbar, daß sie sich dauernd mit einer halb
abhängigen Stellung zufrieden gegeben hätten, die ihnen zwar
theoretische Selbständigkeit gewährt, die Mittel zur Behauptung
derselben aber verweigert und die Entwicklung ihres wirtschaft
lichen Aufbaus verlangsamt hätte. Das wäre nur möglich gewesen,
wenn sie dauernd mit der Aufgabe zufrieden gewesen wären, das
Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft. 6