Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

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3m  Fahre  1870  wur-en  -ie  verpflegungskosten  -er  verheirateten
un-  -erunverheiratetenZimmergefellenvereinigt  un-  neue  Statuten
aufgestellt.  Die  neue  Kaste  wur-e  am  31.  flugust  1871  von  -er  Lan---rostei
  zu  Sta-e  unter  -em  Namen  „Zimmergefellen-Krankenkasse
zu  Sta-e"  genehmigt.
Nach  -er  Neugestaltung  -es  Krankenversicherungsgesetzes  vom
IS.  Funi  1883  verwandelten  -ie  Zimmergesellen  1884  wegen  -er
geringen  Mitglie-erzahl  ihre  Kaste  in  eine  Sterbekaste.  Das  1884
genehmigte  Statut  erhielt  öurch  Seschluß  einer  Generalversammlung ­
  vom  20.  Jugust  1848  eine  skn-erung,  welcher  schließlich  auf
Grund  des  Gesetzes  über  die  privaten  Versicherungsunternehmungen
vom  12.  Mai  1401  noch  eine  weitere  folgte,  und  unter  dem  18.  Dezember ­
  1403  wurde  Sie  heutige  „Sterbe-Kaste  für  die  verheirateten
Zimmergefellen  zu  Stade"  genehmigt.
Diese  Kaste  gewährt  ihren  MitglieSern  in  Sterbefällen  eine  Unterstützung ­
  von  80  Mark.
Die  Unterftützungs-  imö  Sterbekasse  -erMaurergefelleN.
  Nach  -er  Gefellenor-nung  vom  Fahre  1721  zahlte  ein
Lehrling  beim  Lossprechen  an  Einschrekbgelü  an  -ie  Gesellenlade
1  Mark  lüb.,  ein  frem-er  Geselle  16  Schilling,  -er  monatliche  Seitrag ­
  war  4  Schilling.  Gin  erkranktes  Mitglie-  erhielt  zwischen
Gstern  un-Michaelis  wöchentlich  12Schilling.  Nach  seiner  Genesung
mußte  -er  Unterstützte  -ie  Hälfte  -er  Gel-er  wie-er  zurückerstatten.
Starb  ein  Geselle  o-er  seine  Ehefrau,  fo  zahlte  je-er  Geselle  an
Zulage  2  Schilling.  Die  Höhe  -es  Sterbegel-es  blieb  -em  Ermessen
-er  Gesellenschast  überlassen.
1763betrug-asEintrittsgel-2Mark.  Ein  frem-er  Geselle  brauchte
jeüoch  nur  1  Mark  zu  zahlen,  erhielt  -ann  aber  nur  4  Reichstaler
Sterbegel-.  Vas  Sterbegel-  wur-e  auf  12  Reichstaler  festgesetzt.
1742  erhielt  ein  erkrankter  Geselle  von  Ostern  bis  Michaelis
1  Reichstaler  8  Schilling,  von  Michaelis  bis  Ostern  1  Reichstaler.
1840  geschah  -ie  Einziehung  -er  Auflagen  zur  Kasse  jährlich  auf
-en  drei  Ouartalen  Ostern  10  gute  Groschen,  Fohannis  12  gute
Groschen,  Michaelis  12  gute  Groschen.  Die  erkrankten  Gesellen
konnten  in  ihrer  Wohnung,  -er  Herberge  oder  -em  Krankenhause
bleiben  un-  erhielten  neben  freier  ärztlicher  Sehanülung  von  Ostern

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