7. So soll er auch auf den Repse bep Keinen Zuschker oderSön--
hasen arbeiten, bei Strafe 1 tonne bi er, er habe denn keinen ehr
lichen Meister antreffen können, das ihn üie noth darzu zwinget,
' so mag er S oder 14 tage auf das lengeste bep ihm arbeiten.
8. wann etwa Zeuer oder sonst eine Noth-Rrbeit in dieser statt
entstende, daß die sturmbglocke geleutet würde, so sollen die Ge
sellen ein jedweder nach seines Meisters Haufe eilen, vnd mit dem
Meister nach solcher notharbeit gehen, damit man wiße, ob ste sich
auch alle anfinden, und soll fich Keiner nicht verdrießen laßen,
sondern fleißig steuern und wehren, so viel ihm menschen möglich
ist, wer davon bleibet und es verfeumet, der soll in Strafe 1 tonne
bier und 8 Schilling den armen verfallen sein, ohne gnade.
-. Wan ein Geselle hinlaufft wo §ewers noth ist, und bringet nicht
die Exte mit, Sondern gedenket er könnte wol so helfen, der soll
eine halbe Tonne bier strafe, und den flrmen 6 Schilling geben.
IS. Ist es, Saß fremböe Gesellen In der Statt sepn, die sollen fich
eben so woll hinbefügen. Ist es daß man üie nacht wachen müßte,
so muß ihnen dafür gelohnet werden, wie es in andern umbliegenden
Staden gebräuchlich ist.
11. Soll bep Zewersnoth Kein Geselle die Exte niederlegen und
waffertragen, bei Straffe eines Tagelohns, sondern er soll mit der
Exte niederhauen wen es nöthig ist, und lässet die andern leute
dempffen, die sonst nichts thun können.
12. Soll fich kein Geselle unterstehn eine Arbeit bei einem bürger,
fie sep auch so gering alß fle will, anzunehmen, ohne des Meisters
wißen und willen, will es ihm der Meister nicht erlauben, und er
geht gleichwol hin und arbeitet, so soll er all sein Aeugk verlohren
haben, es soll ihm wegkgenommen werden, und die Elterleute sollen
ihn noch straffen laut der Meister Articuln.
13. So soll fich auch Kein Geselle unterstehn mehr von der Werk-
stelle mit wegkzutragen als was er an der Exte hauen kann, ist es
daß einer mehr mit nimbt, oder ein stück Holzes daß man noch ge
brauchen kann, der soll in eine halbe Tonne bier straffe verfallen
sepn, und 8 Schilling an die Armen. Ohne Gnade.
14. Es begiebt fich auch zum öfteren daß ein Ehrlicher Geselle
gewandert kompt zu einem Meister davon er eben nicht weis, ob
der Meister auch ehrlich oder nicht, so soll der Geselle fragen, daß
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