Full text: Die Eisenindustrie in Südrußland

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ihn zu verbessern, wurde auch dieses Werk still gelegt 1 . Nachdem 
im Jahre 1866 ein Zaren-Ukas den Weiterbau der staatlichen 
Eisenindustrie in Südrußland befohlen hatte, wurde noch ein Ver 
such gemacht und 1870 nicht weit von Lissitschansk ein Werk er 
baut. Da aber hier kein Eisenerz und nur schlechtbackende Kohle 
vorhanden war, konnte die Sache nicht vorwärts gehen 1 2 . Damit 
endete die lange Reihe der staatlichen Mißerfolge, in Südrußland 
eine Eisenindustrie zu gründen. Als die Hauptursachen dieser etwa 
70 Jahre dauernden Mißerfolge können wir zwei nennen. Das sind 
erstens die technische Schwierigkeit, die man im damaligen Südruß 
land zu überwinden hatte, und zweitens die ungeschickte staatliche 
Gründungstätigkeit und die schlechte Leitung der erbauten Werke. 
Obwohl die Steinkohle in Südrußland von vorzüglicher Qualität 
war, so spielte hier der Mangel au guten Eisenerzen immer die 
ausschlaggebende Rolle. Die reichen und reinen Eisenerze in Krivoj- 
Rog waren noch nicht entdeckt, die gefundenen dagegen minder 
wertig und boten wegen ihres großen Phosphorgehaltes für die da 
malige Verhüttungstechnik zu viel Schwierigkeiten. Außerdem waren 
die im Donezbassin vorhandenen Ablagerungen zu mangelhaft, um 
allein zu genügen. Dazu kam noch der schlechte Zustand der 
Wege. Die Eisenbahnlinien erschienen hier erst am Ende der 
60er Jahre. „Der ärgste Feind jeder, auch der besten Unter 
nehmung ist in unserer Gegend“, sagt Felkner in seinem Buche, 
„der Gütertransport 3 .“ 
Als zweite Ursache der Mißerfolge spielte danu, wie erwähnt, 
die schlechte und ungeschickte staatliche Gründung der Eisenwerke 
mit. Die Bureaukratie, welche schon im Uralgebirge völlig versagt 
hatte, war selbstverständlich nicht fähig, neue Wege im fast unbe 
kannten „Neu-Rußland“ zu bahnen. Die Geschichte der bureau- 
kratischen Griinduug in Südrußland zeigt Tausende von Beispielen 
der Nachlässigkeit und Ungeschicklichkeit. Die Werke waren 
schlecht gebaut, die Gegenden nicht genügend untersucht, und es 
gab nur Leibeigenenkräfte und Zwangsarbeit. 
Privatgründungen dagegen waren damals völlig ausgeschlossen. 
Man mußte zuerst alle hier existierenden lokalen bergrechtlichen Be 
stimmungen abschaffen. Nach diesen Bestimmungen waren alle 
unterirdischen Schätze im Donischen Kosakengebiet das Gesamt 
eigentum des Kosakeustandes. Im Falle der Entdeckung mußten 
die früheren Besitzer des Grundstückes es verlassen und be 
kamen ein anderes ebenso großes, während das Grundstück 
mit Mineralien in den Besitz der Kosakenverwaltung überging. 
Selbstverständlich hielten es die Bewohner für ein großes Unglück, 
1 Ragosin, a. a. O., S. 6. 
2 Brandt, a. a. O., S. 45. 
3 Belkner, a. a. 0., S. 78.
	        
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