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ihn zu verbessern, wurde auch dieses Werk still gelegt 1 . Nachdem
im Jahre 1866 ein Zaren-Ukas den Weiterbau der staatlichen
Eisenindustrie in Südrußland befohlen hatte, wurde noch ein Ver
such gemacht und 1870 nicht weit von Lissitschansk ein Werk er
baut. Da aber hier kein Eisenerz und nur schlechtbackende Kohle
vorhanden war, konnte die Sache nicht vorwärts gehen 1 2 . Damit
endete die lange Reihe der staatlichen Mißerfolge, in Südrußland
eine Eisenindustrie zu gründen. Als die Hauptursachen dieser etwa
70 Jahre dauernden Mißerfolge können wir zwei nennen. Das sind
erstens die technische Schwierigkeit, die man im damaligen Südruß
land zu überwinden hatte, und zweitens die ungeschickte staatliche
Gründungstätigkeit und die schlechte Leitung der erbauten Werke.
Obwohl die Steinkohle in Südrußland von vorzüglicher Qualität
war, so spielte hier der Mangel au guten Eisenerzen immer die
ausschlaggebende Rolle. Die reichen und reinen Eisenerze in Krivoj-
Rog waren noch nicht entdeckt, die gefundenen dagegen minder
wertig und boten wegen ihres großen Phosphorgehaltes für die da
malige Verhüttungstechnik zu viel Schwierigkeiten. Außerdem waren
die im Donezbassin vorhandenen Ablagerungen zu mangelhaft, um
allein zu genügen. Dazu kam noch der schlechte Zustand der
Wege. Die Eisenbahnlinien erschienen hier erst am Ende der
60er Jahre. „Der ärgste Feind jeder, auch der besten Unter
nehmung ist in unserer Gegend“, sagt Felkner in seinem Buche,
„der Gütertransport 3 .“
Als zweite Ursache der Mißerfolge spielte danu, wie erwähnt,
die schlechte und ungeschickte staatliche Gründung der Eisenwerke
mit. Die Bureaukratie, welche schon im Uralgebirge völlig versagt
hatte, war selbstverständlich nicht fähig, neue Wege im fast unbe
kannten „Neu-Rußland“ zu bahnen. Die Geschichte der bureau-
kratischen Griinduug in Südrußland zeigt Tausende von Beispielen
der Nachlässigkeit und Ungeschicklichkeit. Die Werke waren
schlecht gebaut, die Gegenden nicht genügend untersucht, und es
gab nur Leibeigenenkräfte und Zwangsarbeit.
Privatgründungen dagegen waren damals völlig ausgeschlossen.
Man mußte zuerst alle hier existierenden lokalen bergrechtlichen Be
stimmungen abschaffen. Nach diesen Bestimmungen waren alle
unterirdischen Schätze im Donischen Kosakengebiet das Gesamt
eigentum des Kosakeustandes. Im Falle der Entdeckung mußten
die früheren Besitzer des Grundstückes es verlassen und be
kamen ein anderes ebenso großes, während das Grundstück
mit Mineralien in den Besitz der Kosakenverwaltung überging.
Selbstverständlich hielten es die Bewohner für ein großes Unglück,
1 Ragosin, a. a. O., S. 6.
2 Brandt, a. a. O., S. 45.
3 Belkner, a. a. 0., S. 78.