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Paumgartner ein Umschwung vollzogen, der zu dem grossen
Reichtum auch einen glänzenden Namen fügte und damit die
Familie zu einem höheren Rang erhob.
d) Hans Paumgartners Gütererwerbungen und seine
Erhebung in den Freiherrnstand.
Bei einer Reihe von Kaufleuten, so vor allem den Fuggern,
machte sich bald das Bestreben geltend, einen Teil des in Berg
werksunternehmungen und im Bankiergeschäft gewonnenen
Kapitals in Bodenwerten anzulegen und ihn so dem schwanken
den Kaufmannsglück zu entziehen. Ein weiterer Grund zum
Ankauf von Gütern war der Gedanke an die Nachkommen,
denen der vom Vater erworbene Reichtum auf diese Weise
gesichert werden sollte. Nicht wenige ehemalige Handels
familien haben so einen Teil ihres einstigen Vermögens durch
die bald einsetzenden Geldkrisen hindurch bis auf die Gegen
wart herübergerettet, es sei neben den Weisem und Fuggern
nur an die Herwart, Rehlinger, Stetten, Tücher u. a. erinnert 1 ).
Erleichtert wurde dieser Gütererwerb durch die mannig
fachen Pfandschaften, zu denen sich die Habsburger bei der
Unmöglichkeit barer Rückzahlung von Darlehen häufig genug
verstehen mussten. Auch Hans Paumgartner d. Ae. kam
dadurch in den Besitz einer schönen Herrschaft in Südtirol.
Noch Maximilian I. hatte ihm für verschiedene Darlehen
das Amt Kaltarn (s. von Bozen) und die dortigen Einkünfte
verpfändet, und diese Verschreibung war auch von seinem
Nachfolger nicht wieder eingelöst worden 2 ).
Seit dem Jahre 1524 begann sodann Hans Paumgartner d. J.,
anknüpfend an die Tradition seines Vaters und dem Vorbild
der Fugger nacheifernd, in grossem Masstab mit dem Kauf
von Grundbesitz 3 ). Nur kurze Zeit besass er das Schloss und
1 ) Ueber Jacob Fuggers Gütererwerbungen unterrichtet das
jüngst erschienene 4. Heft der Studien zur Fuggergeschichte: Die Güter
erwerbungen Jacob Fuggers des Reichen (1494—1525) und seine Standes
erhöhung. Ein Beitrag z. Wirtschafts- u. Rechtsgeschichte v. Thea
D ü v e 1. München u. Leipzig 1913.
2 ) Nach dem von Hans Paumgartner kurz vor seinem Tod errich
teten Teilbrief (jetzt im Kgl. Bayer. Geh. Staatsarchiv).
3 ) Die wichtigste Quelle für die Geschichte der Gütererwerbungen