Full text: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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Zu diesem Zwecke suchte Kankrin zuerst nach Möglich 
keit die Ausgaben zu vermindern. »Diese Verminderung — 
sagt er in seiner »Übersicht« 1 ) traf besonders das Finanz 
ministerium, außerdem aber auch in erheblicher Weise die 
Ausgaben für das Kriegsministerium, da der Finanzminister 
nach genauer Kenntnisnahme der Details der Proviant- und 
Kommissariatverwaltung die Möglichkeit einer bedeutenden 
Verkürzung der Anschlagssummen dieser Ressorts nachwies.« 
Außerdem wurde noch für 1824 und für das folgende Jahr 
beschlossen, 5000 Rekrutenquittungen, jede zum Preise von 
2000 Rub. Banco, auszugeben. Diese letztere Maßregel, wie 
auch Kankrin selbst betont, wurde stark getadelt. 2 ) Auf 
diese Weise wurde es denn möglich, daß schon im Jahre 
1825 »die natürliche Balance des Staats-Budgets — wie die 
selbe »Übersicht« besagt’) — wieder hergestellt« wurde. 
Das Verdienst Kankrins hinsichtlich der Verminderung 
des Militärbudgets ist nicht zu verkennen, wenn man be 
denkt, daß er in den ersten 12 Jahren die Militärausgaben, 
trotz dreier großer Kriege, von 187 Milk bis 151 Milk herab 
gesetzt hat. Nur in den letzten Jahren seiner Ministerzeit 
waren diese Ausgaben wieder bis 169 Milk gestiegen, diese 
Summe blieb aber immerhin noch um 20 Milk geringer als 
diejenige, welche er bei seinem Amtsantritt vorgefunden hatte. 
Außer der Verminderung der Ausgaben traf Kankrin 
zur Besserstellung des Budgets auch andere finanzwirt 
schaftliche Maßnahmen. In erster Reihe ist hier die Ge 
tränkeregie zu erwähnen. 
Die Erhebung der Getränke-Steuer wurde im Jahre 1781 
geregelt und erfolgte seitdem bis zum Jahre 1819 durch 
Verpachtung. Im Jahre 1819 wurde auf Grund des Mani 
festes vom 2. April 1817 eine Staatsverwaltung der Getränke- 
Steuer eingeführt, wobei die Absicht, die »Staatseinnahmen 
durch Zuschlag des ganzen Pächtergewinnes zu vergrößern«, 4 ) 
nicht die letzte Rolle gespielt haben mag. Darin hat man 
*) Übers. 68. — 2 ) Übers. 69. — 3 ) Übers. 69. — 4 ) Übers. 67.
	        
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