Schlußwort.
j^jachdem wir in den vorhergehenden Abschnitten sowohl
die Lehre als auch die finanzwirtschaftliche Tätigkeit
Kankrins kennen gelernt haben, wollen wir im Schlußwort
noch die Ergebnisse unserer Untersuchung kurz zusammenfassen.
Was zuerst seine Lehre anbelangt, so vermag sich
Kankrin darin weder als origineller noch irgendwie als ein
hervorragender Mann auszuweisen.
Schon in der biographischen Skizze haben wir zu
zeigen versucht, welcher Geist zu der Zeit, als Kankrin
seinen Universitätsstudien oblag, in der deutschen nationalökonomischen
Literatur herrschte. Die vorwiegend merkantilistische
Richtung, die den Spuren v. Justis und v. Sonnenfels’
folgte, wies schon sichtliche Zeichen des Niederganges und
Verfalls auf und war durchweg von eklektischem Geist durchdrungen.
Speziell an den Gießener und Marburger Hochschulen,
an welchen Kankrin 1790—1794 studierte, lehrten
das nationalökonomische Fach Leute wie A. Fr. W. Crome
und H. Jung, beide Merkantilisten aber als Eklektiker. Es
ist denn ganz natürlich, wenn Kankrin, dem Geiste seiner
Zeit und seiner Lehrer folgend, von demselben Geiste erfüllt
war und in seinen Schriften, wie wir gesehen haben,
nicht nur als Merkantilist, sondern auch als eklektischer
Merkantilist hervortrat.
Dem eklektischen Geiste entsprechend trägt auch der
Merkantilismus Kankrins schon einen milderen Charakter.
So tritt z. B. Kankrin zwar noch gegen die völlige Gewerbefreiheit
auf, ist aber schon dafür, daß die Zwangseinrich-