Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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in  Erinnerung  des  Feldzuges  in  Preussen  besonders  für
die  Verpflegung  fürchtete,  stellte  er  für  solche  ein  System
auf,  das  eine  Verbindung  des  Fünf-Märsche-Systems  Friedrichs ­
  II.  und  des  neueren  Requisitionssystems  sein  sollte.
Ich  glaube,  habe  es  aber  nie  aussprechen  hören,  dass  General ­
  Phull  mich  dem  Kaiser  zum  General  -  Intendanten
vorschlug  und  absichtlich  mich  so  gütig  aufnahm  und  zu
unterrichten  suchte.« 1 )
Tatsächlich  wurde  nun  Kankrin  auch  befördert.  Am
28.  Februar  (12.  März)  1811  wurde  er  zum  wirklichen
Staatsrat  ernannt  und  im  Kriegsdepartement  als  Gehilfe  des
General-Proviantmeisters  angestellt.  Dann,  1812,  zum  General-Intendanten ­
  der  West-Armee  ernannt,  am  17.  Januar
1813  als  General  -  Major  betitelt,  wurde  er  am  2Q.  April
desselben  Jahres  zum  General  -  Intendanten  sämtlicher  aktiver ­
  Armeen  befördert.  Während  des  damaligen  russischfranzösischen ­
  und  dann  des  Befreiungskrieges  leistete
Kankrin  für  die  Verpflegung  der  Armeen  wirklich  grosse
Dienste.  Er  wurde  denn  auch  in  Paris  am  17.  März  1815
für  seine  Verdienste  durch  die  Verleihung  der  allgemeinen
Generals-Uniform  belohnt.  Hier  muss  noch  bemerkt  werden, ­
  dass  er  sich  nicht  nur  als  Intendant  auszeichnete,
sondern  auch  in  Kriegssachen,  besonders  von  Kutusow,
öfters  zu  Rate  gezogen  wurde.
Die  schwere  Aufgabe  des  General  -  Intendanten  hat
Kankrin  damals  so  ehrlich,  wie  er  nur  konnte,  zu  lösen
sich  bemüht.
1815  hat  Kankrin  einen  allgemeinen  Bericht  dem  Fürsten ­
  Barklay-de-Tolli  über  die  ihm  anvertrauten  Geschäftszweige ­
  abgestattet,  wofür  ihm  der  Dank  des  Kaisers  in
einem  besonderen  Reskript  ausgedrückt  und  dann  auch  die
Beförderung  zum  General-Leutnant  zuteil  wurde.
Nach  dem  russisch-französischen  Kriege  befand  sich
Kankrin  lange  Zeit  hindurch  in  dem  Hauptquartier  der

i)  Rtgb.  I.  238/9.  -
            
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