Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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schieht.« 1 )  All  das  zeugt,  dass  er  die  grosse  Bedeutung
der  Wissenschaft  im  Staatsleben  zu  schätzen  wusste.  Und
als  im  J.  1844,  während  seines  Aufenthalts  in  Paris,  die
Pariser  Akademie  der  Wissenschaften  ihm  für  die  Förderung
der  Wissenschaft  ihre  Anerkennung  bezeugte,  wurde  ihm
damit  eine  wohlverdiente  Ehre  erwiesen. 3 )
Mit  den  Männern  der  Kunst  und  Wissenschaft  verkehrte ­
  Kankrin  mit  Vorliebe,  und  den  Poeten  gegenüber,
deren  manche  er  auch  in  seinem  Ministerium  beschäftigte,
erwies  er  immer  einen  grossen  Respekt.  Er,  der  wegen
seiner  schroffen  Art  im  Alltagsleben  bekannt  war,  wusste
wenn  es  galt  etwas  für  seine  Lieblingsneigungen  zu  tun,
auch  fein  und  bescheiden  zu  sein.  Hierfür  ist  z.  B.  sein
Brief  bezeichnend,  den  er  an  Al.  v.  Humboldt  geschrieben
hat.  In  dem  Briefe  hemerkt  er  mit  Bezug  auf  die  Absicht
Humboldts,  an  Kaiser  Nikolaus  I.  einen  Danksagungsbrief
zu  richten:  »Der  Brief  an  den  Kaiser  dürfte,  ich  bitte,  nichts
über  mich  enthalten.« 8 )  Darauf  erwiderte  Al.  v.  Humboldt:
»Ihres  Namens  ist  in  dem  Briefe  nicht  erwähnt,  was  mir
nicht  leicht  geworden  ist«. 4 )
Bemerkenswert  ist  Kankrins  Verhältnis  zu  Kaiser
Nikolaus  I.  ln  einem  Nikolaus  I.  gewidmeten  Artikel  in
der  »Gegenwart« 5 )  aus  dem  Jahre  1849  heisst  es  unter
anderm:  »Kankrin,  persönlich  vom  Kaiser  gar  nicht  geliebt,
ist  in  finanziellen  Fragen  mit  seiner  Ansicht  häufig  gegen
die  des  Kaisers  durchgedrungen«.  Und  tatsächlich  war
das  Finanzministerium  unter  Nikolaus  I.  wohl  das  einzige
Ministerium,  das  von  Kankrin  selbständig  geleitet  wurde.
Aber  trotz  der  Verschiedenheit  der  Meinungen  in  Finanzsachen, ­
  die  ziemlich  oft  zum  Ausdruck  kam,  waren  alle
beide  wohl  ganz  einig  in  der  Auffassung  der  Hauptfrage
der  Staatspolitik.  Beide  stimmten  in  dem  Grundprinzip
überein,  daß  jede  Abweichung  vom  Status  quo  in  der  Lage
')  Rtgb.  I.  236.  —  2 )  Rtgb.  II.  163.  —  3 )  Briefwechsel,  61.  —
4 )  Briefwechsel,  64.  —  6 )  II  Bd.  296.  —
            
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