Object: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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punkte aus einen Ausgleich. Daß er schon durch die übrigen Steuern 
bewirkt werde, läßt sich keineswegs behaupten. Indem ihre Anwen 
dung — wenigstens der wichtigsten — für die Gemeinden bedingt 
obligatorisch ist, d. h. erst dann gefordert ist, wenn sie ein gewisses 
Maß der Zuschläge überschreiten wollen, so verstanden sich die Ge 
meinden zu ihrer Anwendung — die nicht selten nur zum Scheine 
erfolgte J ) — vielfach nur, um den Weg für die Zuschlagsbesteuerung 
frei zu machen. So war eine Verzögerung des Tempos in der fort 
schreitenden Belastung des Grundbesitzes nur vorübergehend von einer 
kräftigeren Entwicklung der anderen Steuern begleitet. 
Immer wieder griff man auf die Zuschläge und die Oktrois 
zurück; sie liefern ja ein reiches und relativ sicheres Erträgnis, sind 
leicht und bequem zu erheben und für die Steuerpflichtigen ver 
hältnismäßig wenig lästig. Diese Vorzüge entbehren meist die anderen 
Steuern. Einige, wie die auf das Halten von Dienstboten, Wagen, 
Hunden, Zug-, Reit- und Lasttieren, Fahrrädern und Automobilen, 
auf Schilder, Photographien, auf den Besuch von Schaustellungen u. a. m., 
sind ihrer Natur nach von geringer Ergiebigkeit, da ihre tatsächliche 
Anwendungsmöglichkeit beschränkt ist. Die Viehsteuer, die, ein mittel 
alterliches Residuum, Viehzucht und Landwirtschaft vielfach schwer 
belastet, ist nicht dazu berufen, eine allgemeinere Grundlage für die 
Gemeindebesteuerung zu bilden. Eine relativ bescheidene Rolle spielt 
die Mietsteuer, die 7—8 Milk L. liefert, obwohl sie bei guter Durch 
führung in den größeren Städten reichere Erträge abzuwerfen ver 
möchte. Kein Ruhmestitel kommunaler Steuertechnik ist die Bau 
platzsteuer, die, in nur einigen Städten (Rom, Mailand, Turin, Brin 
disi) erhoben, in erster Linie einen sozialen, auf die Verbilligung der 
Wohnungen gerichteten, Zweck hat. So bleiben denn die Gewerbe- 
und die Familiensteuer, die eine allgemeinere und wichtigere Stellung 
im Gemeindeabgabensystem einzunehmen geeignet wären. Sie wollen 
die nicht aus Grund- und Gebäudebesitz fließenden Einkünfte treffen. 
Sie erreichen jedoch diesen Zweck nur unvollkommen. Hier ist wohl 
der Hauptangriffspunkt in der italienischen Gemeindebesteuerung. Die 
Gewerbesteuer erfaßt nicht ausreichend die Einkünfte aus Handel 
und Gewerbe, namentlich versagt sie gegenüber den Großbetrieben, 
und erbringt im ganzen nur rund 15 Mül. L. Auch tendiert sie in 
l ) Im Jahre 1887 hatten 650 Gemeinden die tassa di esercizio e rivendita, 
ferner 174 Gemeinden die Familiensteuer und mehrere die Mietsteuer in ihre 
Budgets eingestellt, ohne sie tatsächlich zu erheben.
	        
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