Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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das  Fabrikwesen  so  in  die  Höhe  gebracht  werden,  dass
»nicht  bloss  der  eigene  Bedarf  gedeckt,  sondern  auch  eine
bedeutende  Ausfuhr  erübrigt  würde.« 1 )  Zweitens,  soll  der
Handel  so  gefördert  werden,  dass  man  immer  höhere
»Privationsgewinne«,  d.  h.  immer  grösseren  Anteil  am  Weltreichtum ­
  erzielen  kann.  Das  solle  geschehen  durch  die
gesteigerte  Produktion,  sowie  durch  andre  Hilfsmittel,  wie:
Kolonialsysteme,  Navigationsakte,  Rückzölle,  Handelstraktate,
Seemacht,  Streben  nach  Monopolen,  verbesserte  Schiffahrt
usw.  Dabei  soll  drittens  durch  die  gesteigerte  Produktion
und  den  Handel  auch  der  Ackerbau  einen  höheren  Impuls
bekommen.  Man  habe  zwar  vom  Ackerbau  weniger  als
von  der  Industrie  und  Handel  gesprochen,  nichtsdestoweniger
habe  man  richtig  angenommen,  dass  er  durch  Einwirkung
der  Industrie  »von  selbst  komme«.  Übrigens  sei  in  einzelnen
Fällen,  wie  z.  B.  in  England,  durch  Ausfuhr-  und  Einfuhrverbote ­
  manches  auch  für  den  Ackerbau  geschehen.
Es  mag  auffallen,  dass  bei  der  Besprechung  des  Merkantilsystems ­
  von  der  Handelsbilanz,  die  doch  als  das
Hauptdogma  des  Merkantilismus  gilt,  keine  Rede  ist,  trotzdem
Kankrin  die  Grundsätze  dieses  Systems  hier  im  allgemeinen
richtig  angegeben  hat.  In  Wirklichkeit  verhält  es  sich  aber
so,  dass  Kankrin  nur  den  Ausdruck  Handelsbilanz  nicht
gebraucht,  die  Sache  selber  aber  in  dem  bringt,  was  er
»Privationsgewinne«  nennt.  Darauf  werden  wir  später  ausführlicher ­
  zurückkommen  müssen.
Wie  aus  dem  obigen  zu  ersehen  ist,  nimmt  Kankrin
den  Merkantilismus  im  allgemeinen  gegen  die  Anfeindungen
seiner  Gegner  in  Schutz.  Man  muß  dabei  aber  gleich  betonen, ­
  daß  er  gewisse  merkantilistische  Fehlgriffe  doch  anerkennt. ­
  Diese  sind  nach  seinen  Worten  »die  Übertreibungen
in  Hinsichten  des  Staatsweisheit«. 2 )
Die  Industrie  eines  Landes  muß,  um  für  dasselbe  nicht
nachteilig  zu  werden,  nach  Kankrin  in  ihren  »natürlichen

')  Weltr.  110.  —  -’)  Weltr.  111.
            
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