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Kläger: „Ich erkenne ihn für einen rechtschaffenen frem-en Zimmer,
gesellen allhier vor öer ganzen ehrbaren Gesellenschast, wie auch vor
Sem frem-en Mgesellen,allewiestehierversammeltstn-auf-em ehr
baren Han-werkssaal nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit."
Angeklagter: ^^llfo mit Gunst un- Erlaubnis, so will ich -er ganzen
ehrbaren Gesellenschaft, wie auch -iesen frem-en Zimmergesellen
zum zweiten Mal mit eingeschlossen, ein gutes Wohlsein trinken auf
einen guten, festen, wohlbestän-igen Vertrag nach han-werksge-
brauch unö -gewohnheit. Vivat!"
§ Kläger ergreist -ie Kanne und spricht: ,,-llso mit Gunst un- Er
laubnis, Gesellenschaft, bleib er seinen Worten gestän-ig, -ie er
gesprochen hat allhier auf -em ehrbaren han-werkssaal vor -er
ganzen ehrbaren Gesellenschast, -em frem-en Altgesellen, alle wie ste
hier versammelt stn- nach hanüwerksgebrauch un- -gewohnheit."
Angeklagter: „JUft mit Gunst un- Erlaubnis, ich bleibe meinen
Worten jetzt un- je-erzeit gestän-ig, -ie ich gesprochen habe auf-em
ehrbaren hanüwerkssaal vor -er ganzen ehrbaren Gesellenschaft
sowie vor -em frem-en Altgesellen, alle wie ste hier versammelt stn-
nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit."
Kläger: „fllfb mit Gunst un- Erlaubnis, so will ich -ergänzen ehr
baren Gesellenschast, sowie auch -iesen ehrbaren frem-en Zimmer
gesellen zum ersten, zweiten unü letzten Mal mit eingeschlossen, ein
gutes Wohlsein trinken auf einen festen, wohlbestän-igen Vertrag
S nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit. Vivat!" Er fetzt-ie
Kanne nie-er un- spricht weiter: „sUso mit Gunst un-Erlaubnis,
s -aß ich -iese kleine Kanne Vertragsbier mag von mir setzen allhier
vor -er ganzen ehrbaren Gesellenschast auf Sem ehrbaren han--
werkssaal nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit."
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