Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

Haupt  be-ecke  auf  -em  ehrbaren  Han-werksfaal  nach  Han-werksgebrauch
  un-  -gewohnheit."
Zrem-er  überreicht  feinem  Nebenmann  -en  Willkomm  mit  -en
Worten:  „Nit  Gunst  un-  Erlaubnis,  -aß  ich  -en  ehrbaren  Willkomm ­
  mag  von  mir  fetzen."
vertragsregeln  -er  fremden  Zimmergefellen.X
Der  frem-e  ftltgefelle  (klopft  -reimal  mit  -em  Zollstock  auf  -en
Tisch):  »Nit  Gunst  un-  Erlaubnis,  ich  bitte  um  ein  wenig  Gehör."
Gefellenfchaft:  „Ist  löblich/
Mgefelle:  »Es  soll  Umfrage  gehalten  wer-en  vom  Jüngsten  bis
zum  Ältesten  un-  vom  Ältesten  bis  zum  Jüngsten,  ob  einer  o-er
-er  an-ere  etwas  weiß,  -as  -em  hochlöblichen  Hauszimmergewerk
zu  nahe  o-er  zuwiüer  geschehen  ist,  -erfelbe  fei  so  gut,  trete  hervor
un-  bringe  feine  Sache  mit  Sefchei-enheit  vor.  Hat  er  Recht,  fo
soll  ihm  zu  allem  Recht  verholfen  wer-en,  hat  er  Unrecht,  fo  soll  er
nach  Han-werksgebrauch  un-  -gewohnheit  kn  Strafe  un-  Süße  gezogen ­
  wer-en.  ftlfo  mit  Gunst  un-  Erlaubnis,  zum  ersten,  zum
zweiten,  zum  -ritten  Nal."
Ein  Kläger  aus  -er  Gefellenfchaft;  »ftlfo  mit  Gunst  un-Erlaubnis, ­
  wenn  nieman-  etwas  weiß,  fo  weiß  ich  etwas.  Da  ist  Gefellenfchaft ­
  N.  N.  mit  aufgekrempelter  Hofe  über  -ie  Straße  gegangen,
-amit  bin  ich  nicht  zufrie-en,  un-  ich  hoffe,  -ke  ganze  ehrbare  Gefellenfchaft ­
  ist  auch  nicht  -amit  zufrie-en  nach  Han-werksgebrauch
un-  -gewohnheit."
(Der  Angeklagte  tritt  -em  Kläger  gegenüber  vor  -en  Tisch.)
Mgefelle:  „Gefellenfchaft  hat  -ie  Klage  mit  angehört,  gesteht
GefeUenfchaft,  -aß  er  gefehlt  hat!"
Angeklagter  lbei  ja):  »Ist  löblich."
Mgefelle:  »Gefellenfchaft  Angeklagter  gesteht,  -aß  er  gefehlt
hat.  was  beschließt  -ie  ganze  ehrbare  Gefellenfchaft  -azul"
Die  ganze  Gefellenfchaft:  »Zrem-er  Mgefelle  mag  fein  Wort
von  sich  geben  nach  Han-werksgebrauch  un-  -gewohnheit."
Mgefelle:  »Mein  Wort  mag  gelten  oüer  nicht  gelten,  mir-eucht
Gefellenfchaft  N.  N.  kann  eine  Kanne  Vertragsbier  un-  ein  halbes
Stubenrecht  (halben  Tagelohn)  ausgeben.  Nit  Gunst  un-  Erlaubnis,
ist  Gefellenfchaft  Angeklagter  -amit  zufrie-en!"

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