8 Die Anfänge der seminaristischen Bildung in den alten Schulen
13—15; Reg. Prof. Theol. mor. 7—10; Institutio eorum, qui per bien-
nium priv. stud. Theol. repetunt 2; Reg. Prof. Mathematicae 2. 3.
Pachtler 2, 240. 326 ff, 452. 348).
Vgl. Pachtler 1 (Monumenta Germ. Paed. 2) 258—60: „Ordo ser-
vandus in publicis disputationibus“ (um 1580); Ant. Possevino, Biblio-
theca selecta 1 c. 7 (Romae 1593) p. 41 f (deutsch von &. Fell in:
Bibliothek der kath. Pädagogik hgb. von F. X. Kunz 11, 455{f);
Bernh. Duhr, Die. Studienordnung der Gesellschaft Jesu 3 (ebd. 9,
159—66).
Es bedarf kaum der ausdrücklichen Bemerkung, daß diese Disputier-
übungen nicht bloß in den Jesuitenschulen, sondern auch in allen übrigen
höheren Lehranstalten der alten Zeit, und zwar sowohl in der theolo-
gischen als auch in der juristischen, in der medizinischen und in der
philosophischen (Artisten-) Fakultät, eifrig gepflegt wurden. So be-
stimmten, um nur ein einziges Beispiel anzuführen, die im J. 1653
veröffentlichen Statuten der Salzburger Benediktineruniversität über den
Besuch dieser Disputationen: „Quamvis omnium sit comparere ad Theses
et Disputationes publicas, singulariter tamen omnes et singuli illius
Facultatis Studiosi, cuius Theses habentur, venire et toto die interesse
tenentur; secus a Decano illius Facultatis poena pecuniaria determinata
muletabuntur“ (bei Magnus Sattler, Collektaneenblätter zur Geschichte
der ehem. Benediktineruniversität Salzburg [Kempten 1890] p. 34).
Gegen unsere Ausführungen auf diesen ersten Seiten wurde der
Vorwurf der Parteilichkeit erhoben, weil sie zusehr auf die Jesuiten-
schulen Rücksicht nehmen und zuwenig die übrigen Orden und An-
stalten beachten. „An altogelher impartial historian would probably
have discovered more evidence to show that the training which pro-
duced the great Benedictine editors, must have been based on a
system as perfect for its time as the ratio or the modern Seminar“
(P. J. Toner in: The Irish Theol. Quarterily 3 [1908] 241). Sollte hier
ein „historian“ die Geschichte der seminaristischen Bildungsweise
schreiben wollen, so hätte er notwendigerweise auf die übrigen Orden
und Anstalten ausführlicher eingehen müssen und er dürfte nicht
einmal mit dem „discover more evidence“ ‚zufrieden sein. Der Ur-
sprung, Zweck und Charakter unserer Schrift und dieser kurzen ein-
leitenden Übersicht wird es aber wohl rechtfertigen, daß wir uns auf
die gelegentlichen Beispiele beschränkten, und jene Studienordnungen
und Einrichtungen an erster Stelle berücksichtigten, die in den letzten
Jahrhunderten den nachhaltigsten Einfluß auf die Entwicklung dieser
Bildungsweise ausgeübt haben.
3. Akademien. In noch höherem Maße als bei den
Disputationen wurde die selbsttätige Mitarbeit der Studie-
renden in den alten Schulen angeregt durch die soge-