112 Volkswirtschaftlicher Effekt.
Bodenwert in seiner wahren wirtschaftlichen Größe bestimmt werden kann, – als Er-
wartungswert ist er vom Teuerungszuwachs abhängig, als „gemeiner Wert“ vom
subjektiven Ermessen des Taxators, aber auch von unberechenbaren Zufälligkeiten:).“
Der wichtigste Faktor der Bodenreinertragslehre, der Zinsfuß, ist ein haltlos in der Luft
schwebendes Gebilde. Cine objektive Kostenwertrechnung ist nicht möglich, weil „das Wald-
vermögen in ganz überwiegendem Maße aus Rentenkapitalien“ (O st w a l d) besteht, die
man nur vom Ertrage her zu schäzen vermag. Aber auch der Ertrag des Waldes
läßt sich nur schätzungsweise ermitteln, erstens wegen der Unvollkommenheit der zu seiner
Ermittlung erforderlichen Rechnungsgrundlagen und zweitens wegen der Subjektivität der
Zielsezung. Wir müssen also notgedrungen auf eine zuverlässige Bestimmung des Wald-
kapitals verzichten und uns mit einer annähernden Schätzung desselben begnügen. Daß
eine solche Schätzung für Rentabilitätsrechnungen nicht ausreichend und brauchbar ist,
liegt auf der Hand, denn hier ist eine genaue Bestimmung der Werte unbedingte Voraus-
seßung. Anders liegen die Dinge bei der Bemessung des Waldwertes usw. zu Zwecken
des Verkaufs, der Waldbrandversicherung, der Beleihung, der Besteuerung usw. Für diese
Zwecke ist Genauigkeit nicht in dem Maße erforderlich; hier dürfte also eine annähernde
Schätzung ~ mit der wir uns nun einmal abfinden müssen ~ vollkommen ausreichend
sein. Da das Grundkapital des Erwerbswaldes ein „Rentenkapital“ ist, so kann seine Höhe
auch nur durch Kapitalisierung der reinen Waldrente gefunden
werden, die reine Waldrente durch Minderung der vollen rentenmäßigen Einnahmen um
die zugehörigen rentenmäßigen Ausgaben. , Bisher ist es jedoch noch nicht geglückt, den
wichtigsten Teil der Waldrente, die rent en mä ß ige Holznutzung, in einwand-
freier, praktischen Bedürfnissen allseitig genügender Weise zu ermitteln:)“, und es wird
nach des Verfassers Ansicht auch niemais glücken, weil die zu einer solchen Ermittlung
notwendigen Rechnungsgrundlagen nicht zu beschaffen sind. ~ Es bleibt deshalb für die
Lösung praktischer Waldwertschätzungsfragen nichts anderes übrig, als statt von der nicht
feststellbaren Waldrente vom Et at oder Abnugtzungs satz e des jährlichen Nachhalt-
betriebes auszugehen, der nach des Verfassers Ansicht der einzig mögliche, einigermaßen
zuverlässige Ausgangspunkt für Waldwertschätzungen jeglicher Art, und zwar nicht nur
des Waldganzen, sondern auch seiner einzelnen Teile ist. Der Großwald, der in seiner
Gesamtheit eine wirtschaftliche Einheit höheren Grades bildet, die bei der Zerlegung in
einzelne Bestände verlorengehen muß, muß nach des Verfassers Ansicht auch den Aus-
gangspunkt für die Wertschätzung seiner einzelnen Teile bilden. Der Wert der einzelnen
Teile ist vom Waldganzen aus an ihrer Wirkung auf das Ganze zu messen. Die hier in
Vorschlag gebrachte Waldwertschätzung hat den Waldwertberechnungsmethoden der Boden-
reinertragslehre gegenüber den Vorzug, daß sie nicht wie diese von fiktiven Größen, sondern
von der einzig faßbaren faktischen Größe, dem Etat des nachhaltig bewirtschafteten Wald-
ganzen, ausgehts).
Wird zufolge der größeren Ausdehnung eines Waldbrandes eine Neuaufstellung des
Betriebswerkes erforderlich, so ergibt sich der Schaden aus der Differenz der Abnutzungs-
g O st w a l d, „Fortbildungsvorträge über Fragen der Forsstertragsregelung“, Riga 1915,
Seite 7.
?) Ost wald, I. c., S. 158.
?) Die hier gemachten Vorschläge zur Wertschätzung von Waldteilen nach dem durch ihren
Verlust herbeigeführten „Nutzentgang“ stützen sich in der Hauptsache auf eine demnächst er-
cheinende Arbeit von Dr. Kün an 3.