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Es möge genügen, auf die einschlägige Litteratur hinzuweisen'). Auch
die Tätigkeit dieses umfassenden Vereins, Ausstellungen, Schulwesen,
Untersuchungen, Interpellationen usw. anlangend, darf hier nur kursorisch
erwähnt werden.
Der „Verein der Glace- und Weißlederindustriellen
in Deutschland" wurde von Fabrikanten des Magdeburger Bezirks im
Jahre 1888 zum Zweck der Abwehr der damals von den Arbeitern provozierten
Arbeitseinstellungen gegründet. Seine Erweiterung erhielt der
Verein anfangs 1896 auf Grund erweiterter Statuten durch Verschmelzung
mit dem Verein deutscher Glacehandschuhfabrikanten 2 ). Die wichtigsten uns
hier interessierenden Paragraphen seiner Statuten seien wörtlich angeführt,
weil diese typisch sind für ähnliche Vereine, sowohl nach Zweck
des Vereins, als nach Gliederung, als auch nach Mitgliederumfang.
8 2.
Zwecke des Vereins sind:
a) Hebung und Förderung der Glace- und Weißleder-Jndustrie
im allgemeinen;
b) Besprechungen und Anregungen bezüglich der Lage des Rohfell-,
Leder- und Wollmarktes;
o) Austausch von Erfahrungen wirtschaftlicher und technischer Natur,
soweit hierdurch nicht Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse berührt
werden;
ck) Wahrung der Interessen gegenüber Behörden und Parlamenten
bei Beratung von Gesetzen und Verordnungen, sowie bei Zoll- und
Handelsfragen;
6) Lösung von Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Antrag der Parteien,
sowie Förderung des Wohles der Arbeiter;
1) Schaffung besonderer geschäftlicher und wirtschaftlicher Vorteile
für die Vereinsmitglieder;
g) schiedsgerichtliche Lösung von Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern.
8 3.
Mitglieder des Vereins können werden:
Leder-Industrielle, welche Weißgerberei oder Lederfärberei betreiben.
*) Vgl. Lederausstellung 1878; Gerberzeitung 1891, S. 169; Gerberzeitung
1877, S. 223; Schuh und Leder 1910, Nr. 53; Maschke 1906.
2 ) Pflug 1897, S. 93; Keßler 1907, S. 55, 79, 82, 352.