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niedergelegt oder den Arbeitskontrakt gebrochen haben, nicht eher zu beschäftigen,
bis ihnen seitens des Vorstandes zugegangen ist, daß die
vorliegenden Differenzen erledigt sind.
8 23.
Die Mitglieder verpflichten sich
a) Arbeitnehmer, die zuletzt bei Vereinsmitgliedern gearbeitet haben^
nur gegen Vorzeigung eines auf dem Vereinsformular ansgestellten
ordnungsmäßigen Entlassungsscheines,
b) Lehrlinge, welche ihre Lehrzeit noch nicht beendet haben, keinesfalls
ohne schriftliche Einwilligung des früheren Lehrherrn einzustellen.
Unter den 110 Mitgliedern befinden sich 60—70 Firmen Fabrikanten,
die übrigen Mitglieder des Vereins verteilen sich auf die übrigen
unter § 3 genannten Mitgliederkategorieen.
Ähnlich sind die Bestimmungen des Süddeutschen Weißgerber
Verbandes, welcher sich hauptsächlich auf Württemberg erstreckt.
Die Gerberinnung Kirchhain ist ein mehr lokaler Verband,
und in ihren Statuten tritt deutlich noch ihre Herkunft aus der Innung
hervor, wie Regelung des Lehrlings- und Gesellenwesens, Meisterprüfung,
Gesellenausschuß, Ausschuß für das Lehrlingswesen, Ausschuß
für Gesellen- und Herbergswesen. Aber alle diese Bestimmungen bewegen
sich im Rahmen der Innungen überhaupt, so daß es genügt,
darauf hinzuweisen.
Eine zweite Gruppe von Arbeitgeberverbänden sind die Konzentrationsformen
der Industrie.
Von historischem Interesse ist hier ein Verbot der preußischen
Weißgerberordnung von 1737, „daß weder einzelne Meister noch
weniger das gantze Handwerck der Weißgerber sich unter einander heimlich
bereden und verbinden, ihre Arbeit auf einen gewissen Preis zu
setzen 1 )."
Zu echten Kartellen, Trusts usw. ist es jedoch in der Weißlederindustrie
bis jetzt nicht gekommen. Schon in der Loh- und Chromlederfabrikation
bedurfte es besonderer Veranlassung zur Bildung von
Kartellen"), aber die vielfältigen Qualitäten und Fabrikate der Weißl
e d e r industrie haben bisher zu irgendwelchen Konzentrationsformen nicht
geführt. Am ehesten Aussicht zur Bildung solcher Verbindungen scheint
zu sein nicht mit Rücksicht auf das Hauptprodukt dieser Jndustrieen,
auf das Leder, sondern in bezug auf den Verkauf eines der wichtigsten
-) Königsberg 1737, XVIII.
ff Vgl. Großmann 1891, S. 271; Grunze! 1902, S. 300; Gerbercourier
1910, Nr. 52; 1911, Nr. 51.