Object: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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4. Die Kündigungstermine. 
Auch diese Frage ist im allgemeinen gut beantwortet 
worden, und es soll die Darstellung der Ergebnisse erfolgen 
wie bei den Zahlungsfristen. 
Berufszweig 
Frage 
unbe 
antwortet 
Die Kündigung erfolgt: 
Wöchentlich 
Alle 
14 Tage 
Monatlich 
Mehr als 
monatlich 
Handel . . . 
21 
2 
23 
89 
28 
Schneiderei. 
16 
14 
27 
11 
— 
Näherei . . . 
6 
5 
16 
3 
1 
Bureau . . . 
1 
— 
— 
23 
2 
Glätterei . . 
4 
5 
9 
1 
— 
Modes .... 
1 
— 
6 
7 
— 
Diverse . . . 
3 
1 
14 
1 
— 
Total 
52 
27 
95 
134 
31 
Ob in all jenen 48 Fällen, wo es sich um Personen handelt, 
die unter das Arbeiterinnenschutzgesetz fallen, wirklich die von 
14 Tagen abweichende Kündigungsfrist durch besonderen schrift 
lichen Vertrag oder durch Arbeitsordnung geregelt ist, wagen 
wir zu bezweifeln. Eine Näherin der Stadt beklagt sich, dass man 
in der schlechten Zeit einfach ohne Kündigung entlassen werde. 
Zum Schluss bringen wir noch eine Kombinationstabelle 
von Lohnzahlungsfrist und Kündigungstermin. 
Kündigung: 
Lohnzahlung 
Wöchentlich 
Alle 
14 Tage 
Monatlich 
Mehr als 
monatlich 
Total 
Wöchentlich 
15 
10 
25 
Alle 14 Tage 
10 
47 
4 
— 
61 
Monatlich . . 
2 
34 
120 
29 
185 
Total 
27 
91 
124 
29 
271 
Jene zwei Fälle mit monatlicher Lohnzahlung und zugleich 
mit wöchentlicher Kündigung bergen jedenfalls anormale Ver 
hältnisse.
	        
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