Weigerungen in der Regel nur die ersten Hypotheken, sel
tener die zweiten Hypotheken ausgeboten werden.
Daß das Ergebnis, wie es z. B. in Baden der Fall
ist, durchschnittlich um die höhe der öffentlichen Taxe
herumschwankt, ist demnach ausschließlich in der Nie
drigkeit der Taxe begründet. Würden durchweg im
Verhältnisse zum Wert in den Zwangsversteigerun
gen so hohe Preise erzielt, wie es nach den öffent
lichen Taxen den Anschein hat, dann kö nnte man sicher
damit rechnen, daß die Zwangsversteigerung die Re-
gelundderfreihändigeverkaufdieRusnahmewürde.
Die Hausbesitzer würden zu Tausenden bei ihrer der
zeitigen Lage nach diesem Rettungsanker fassen!
Uebrigens muß man bei einer Gegenüberstellung der in den
Zwangsversteigerungen erzielten Rauspreise mit den Taxwerten auch
die Physiognomie derGbjekte selbst betrachten. Durchweg
handelt es sich dabei, wie die wegen Fehlens andereren lRaterials heran
gezogene Tabelle 10 erweist, um solche Objekte, deren Wert an sick
übertrieben wurde, die sehr hoch belastet sind und deren Besitzer
in der Regel nicht zu den seßhaften Hausbesitzern gehören. Wenn
trotz dieser „Physiognomie" der Raufpreis in den Zwangsversteige
rungen fast identisch mit den Taxamtsschätzungen ist oder gar
darüber hinausgeht, so wirft das noch ein ganz besonderes Licht
auf den Wert dieser Schätzungen.
Tabelle 10.
Die Immobiliarzwangsver st eigerungen im R ö n i tz-
reich Lachsen.
Der Schuldner war Eigentümer
des versteigerten Grundstückes
1908
Zahl der Fälle
1809
1910
w e n i g e r als 5 Iahre
1365
1107
770
5—10 Iahre
564
419
299
10—20 Iahre
250
282
284
länger als 20 Iahre
103
127
124
Besitzdauer nicht ermittelt
75
33
54
Zahl der Fälle zusammen:
2357
1968
1531
So kommen wir denn unter Berückstchtigun g all'
dieser Tatsachen, selbst wenn wir sie noch nach den
an anderer Stelle entwickelten Gedanken abschwä
chen, zu der sicher berechtigten Meinung, daß die „per
sönliche" auf der Renntnis der besonderen Umstände
und auf Erfahrung beruhende Taxe, wenn auch in
entgegengesetzter Richtung die Schätzung viel siche
rer vornehmen kann; allerdings handelt es sich dann
immer noch darum, den richtigen Mann zu finden. Ist
erabergefunden, dannverbürgtereinevielrichtigere
Taxe wie sie ein Taxamt oder wie man das Rind g e-
tauft hat, zu verbürgen vermag.