Full text: Taxämter oder private Schätzungen?

Weigerungen in der Regel nur die ersten Hypotheken, sel 
tener die zweiten Hypotheken ausgeboten werden. 
Daß das Ergebnis, wie es z. B. in Baden der Fall 
ist, durchschnittlich um die höhe der öffentlichen Taxe 
herumschwankt, ist demnach ausschließlich in der Nie 
drigkeit der Taxe begründet. Würden durchweg im 
Verhältnisse zum Wert in den Zwangsversteigerun 
gen so hohe Preise erzielt, wie es nach den öffent 
lichen Taxen den Anschein hat, dann kö nnte man sicher 
damit rechnen, daß die Zwangsversteigerung die Re- 
gelundderfreihändigeverkaufdieRusnahmewürde. 
Die Hausbesitzer würden zu Tausenden bei ihrer der 
zeitigen Lage nach diesem Rettungsanker fassen! 
Uebrigens muß man bei einer Gegenüberstellung der in den 
Zwangsversteigerungen erzielten Rauspreise mit den Taxwerten auch 
die Physiognomie derGbjekte selbst betrachten. Durchweg 
handelt es sich dabei, wie die wegen Fehlens andereren lRaterials heran 
gezogene Tabelle 10 erweist, um solche Objekte, deren Wert an sick 
übertrieben wurde, die sehr hoch belastet sind und deren Besitzer 
in der Regel nicht zu den seßhaften Hausbesitzern gehören. Wenn 
trotz dieser „Physiognomie" der Raufpreis in den Zwangsversteige 
rungen fast identisch mit den Taxamtsschätzungen ist oder gar 
darüber hinausgeht, so wirft das noch ein ganz besonderes Licht 
auf den Wert dieser Schätzungen. 
Tabelle 10. 
Die Immobiliarzwangsver st eigerungen im R ö n i tz- 
reich Lachsen. 
Der Schuldner war Eigentümer 
des versteigerten Grundstückes 
1908 
Zahl der Fälle 
1809 
1910 
w e n i g e r als 5 Iahre 
1365 
1107 
770 
5—10 Iahre 
564 
419 
299 
10—20 Iahre 
250 
282 
284 
länger als 20 Iahre 
103 
127 
124 
Besitzdauer nicht ermittelt 
75 
33 
54 
Zahl der Fälle zusammen: 
2357 
1968 
1531 
So kommen wir denn unter Berückstchtigun g all' 
dieser Tatsachen, selbst wenn wir sie noch nach den 
an anderer Stelle entwickelten Gedanken abschwä 
chen, zu der sicher berechtigten Meinung, daß die „per 
sönliche" auf der Renntnis der besonderen Umstände 
und auf Erfahrung beruhende Taxe, wenn auch in 
entgegengesetzter Richtung die Schätzung viel siche 
rer vornehmen kann; allerdings handelt es sich dann 
immer noch darum, den richtigen Mann zu finden. Ist 
erabergefunden, dannverbürgtereinevielrichtigere 
Taxe wie sie ein Taxamt oder wie man das Rind g e- 
tauft hat, zu verbürgen vermag.
	        
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