Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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In  1907  bis  1911  —  835  Fälle.
In  279  Fällen  gleich  einem  Drittel  betrug  der  Rauspreis  120
Prozent  und  mehr  des  Beleihungswerts.
Bei  der  hessischen  Landeshypothekenbank  hat
also  in  einem  Drittel  aller  Fälle  der  Raufpreis  mehr
wie  ein  Fünftel  über  dem  angenommenen  Beleihungswert ­
  gestanden.  Die  gewährte  erste  Hypothek  ist  also
entsprechend  niedriger  gewesen.  Dabei  soll  die  Bank
dem  Realkreditbedürsnis  gerecht  werden!
Die  Tatsache,  daß  die  öffentlichen  Taxen  (der  Taxämter,  Feldund
  Grtsgerichte  usw.)  sich  ganz  wesentlich  unter  dem  wirklichen
wert  bewegen,  bestätigt  sich  übrigens  auch  aus  den  Ergebnissen  der
Zwangsversteigerungen.  Lchon  die  Tabelle  (7)  deren  Ziffern  wir
den  Geschäftsberichten  des  Kaiserlichen  Rufsichtsamts  für  privatsicherung
  entnommen  haben,  gibt  uns  hier  hinreichendes  Material.
Noch  schärfer  werden  die  öffentlichen  Taxen  nach  dieser  Richtung
aber  durch  die  Tabellen  8  und  9  illustriert.  Die  letzten  beiden  Tabellen ­
  sind  dem  vom  Großherzogl.  Itatistischen  Landesamt  herausgegebenen ­
  Statistischen  Iahrbuch  für  das  Großherzogtum  Baden*)
entnommen.  Sie  betreffen  die  Zwangsversteigerungen  im  Grotz-Herzogtum
  Baden,  wo  bekanntlich  ebenfalls  die  öffentlichen  Taxen
eingeführt  sind.

Tabelle  7.
Zwangsversteigerungen  der  aus  Grund  privater  und  öffentlicher  Taxen
von  Versicherungsgesellschaften  beliehenen  inländischen  städtischen
Grundstücke.

privat«  Taxen

Meffentl.  Taxen

Jahrgang

Anzahl

Meistgebote
  in

Anzahl

Meistgebote
  in

der  Fälle

Prozent

der  Fälle

Prozent

d.  Taxen

d.  Taxen

1907

300

66,0

43

86,8

1908

401

65,2

41

85,9

1909

301

66,2

38

89,2

1910

291

66,3

30

88,2

1911

837

67,2

34

82,5

')  39.  Jahrgang  1912
            
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