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In 1907 bis 1911 — 835 Fälle.
In 279 Fällen gleich einem Drittel betrug der Rauspreis 120
Prozent und mehr des Beleihungswerts.
Bei der hessischen Landeshypothekenbank hat
also in einem Drittel aller Fälle der Raufpreis mehr
wie ein Fünftel über dem angenommenen Beleihungswert
gestanden. Die gewährte erste Hypothek ist also
entsprechend niedriger gewesen. Dabei soll die Bank
dem Realkreditbedürsnis gerecht werden!
Die Tatsache, daß die öffentlichen Taxen (der Taxämter, Feldund
Grtsgerichte usw.) sich ganz wesentlich unter dem wirklichen
wert bewegen, bestätigt sich übrigens auch aus den Ergebnissen der
Zwangsversteigerungen. Lchon die Tabelle (7) deren Ziffern wir
den Geschäftsberichten des Kaiserlichen Rufsichtsamts für privatsicherung
entnommen haben, gibt uns hier hinreichendes Material.
Noch schärfer werden die öffentlichen Taxen nach dieser Richtung
aber durch die Tabellen 8 und 9 illustriert. Die letzten beiden Tabellen
sind dem vom Großherzogl. Itatistischen Landesamt herausgegebenen
Statistischen Iahrbuch für das Großherzogtum Baden*)
entnommen. Sie betreffen die Zwangsversteigerungen im Grotz-Herzogtum
Baden, wo bekanntlich ebenfalls die öffentlichen Taxen
eingeführt sind.
Tabelle 7.
Zwangsversteigerungen der aus Grund privater und öffentlicher Taxen
von Versicherungsgesellschaften beliehenen inländischen städtischen
Grundstücke.
privat« Taxen
Meffentl. Taxen
Jahrgang
Anzahl
Meistgebote
in
Anzahl
Meistgebote
in
der Fälle
Prozent
der Fälle
Prozent
d. Taxen
d. Taxen
1907
300
66,0
43
86,8
1908
401
65,2
41
85,9
1909
301
66,2
38
89,2
1910
291
66,3
30
88,2
1911
837
67,2
34
82,5
') 39. Jahrgang 1912