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sie in Württemberg, Laden und Hessen kennen gelernt haben, hinaus
oder haben eine durchaus verwandte Natur. So werden von
vielen, besonders solchen, die dabei an eine Verbilligung
des Lodens denken, gemeinhin Taxämter gewünscht.
präziser drückt sich der preußische Landesverband der Hausund
Grundbesitzervereine aus, wenn er sagt (verbandstag 1910):*)
„Der preußische Landesverband beschließt, bei den zuständigen
Behörden dahin vorstellig zu werden, daß in ganz Preußen
Schätzungsämter nach dem Vorbilde der Feldgerichte in Hessen-Nassau
geschaffen werden."
Die Vorschläge Paul Thrlichs in „Das Reichshppothekenbankgesetz"
bewegen sich in gleicher Richtung. Der gleichen Ansicht
sind auch viele Sparkassen.
Sn der vom „Deutschen verein für Wohnungsreform" resp.
der zweiten deutschen Wohnungskonferenz herausgegebenen Broschüre
„Die Forderungen der deutschen Wohnungsreformbewegung
an die Gesetzgebung" (1913) heißt es:
Zur Nusführung von Schätzungen und insbesondere von Beleihungstaxen
find nur fachmännisch erfahrene und ausreichend
vorgebildete Persönlichkeiten zuzulassen; diese Schätzer sind, vorteilhafter
Weise unter Zuziehung der Katasterkontrolleure, zu
Kollegialischen Schätzungskommissionen zusammenzufassen, die der
Dienstaufsicht des Staates bezw. gegebenenfalls des Bürgermeisters
zu unterstellen Jinb; der Bezirk eines solchen „Taramtes" ist so
zu begrenzen, daß seine Mitglieder den erforderlichen Ueberblick
über die Verhältnisse bewahren können. Die Annahme
von Schätzungsaustrügen und die Ausfertigung von Taren sollte
nur durch das „Taxamt" erfolgen, das feste Gebührensätze erhebt,'
es kann die Ausführung der Schützungsvorarbeiten einzelnen
Mitgliedern übertragen, hat aber die erforderliche Kontrolle
zu üben. In dem Taxamt sind evtl, unter Benutzung der
Materialien der Katasterämter — möglichst vollständige Sammlungen
von Grundstückpreisen, Haus- und Güter-Trträgnissen u.
a geeigneten Schätzungsunterlagen zusammen zu stellen, die
ausgeführten Schätzungen sind mit den späteren Verkaufspreisen
derselben Grundstücke regelmäßig zu vergleichen. Die Ergebnisse
sind von der Aufsichtsbehörde sorgfältig zu prüfen und zu verfolgen."
Genau formulierte Vorschläge machte F. W. hartmann, wenn
er schrieb:
„Cs dürfte sich empfehlen, Bezirkskommissionen zu bestellen,
bestehend aus:
a) einem Bausachverständigen,
b) einer mit den Verkehrs- und Mietsverhältnissen des
betr. Stadtgebietes genau vertrauten Persönlichkeit,
*) Mitteilungen Heft 58.