Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

1.  Deutsche  Handelspolitik  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.  377
und  Mautschranken  voneinander  getrennt.  Denn  das  Recht,  Zölle  zu  erheben,  war
vom  Kaiser,  dem  es  als  fiskalisches,  nutzbares  Loheitsrecht  zustand,  freigebig  an  die
Rcichsstände  verliehen  worden.  Dazu  kamen  eine  Menge  Zölle  von  Gemeinden  und
sogar  Privaten,  welche  auf  keinen  Rechtstitel  sich  berufen  konnten,  aber  ihre  Mautstellen
  nur  mit  desto  größerer  Beharrlichkeit  aufrecht  erhielten.  Zahlreich  waren  von
jeher  die  Klagen  über  diese  Belastungen  und  Hemmnisse  des  Verkehrs,  zahlreich  die
Ermahnungen  seitens  des  Kaisers.  Aber  die  Reichsgewalt  war  im  Zerfallen,  und  ihren
Verboten  fehlte  der  wirksame  Hintergrund  der  Exekution.
Dazu  kamen  noch  direkte  Verbrauchssteuern  auf  den  Verkehr  mit  Vermögensgegenständen, ­
  hohe  Taxen  und  Sporteln,  die  wegen  ihrer  Höhe  nicht  mehr  den  Charakter
von  Gebühren,  sondern  den  von  Steuern  hatten,  die  Regalien  und  Monopole,  die
Stapelrechte  u.  dgl.
And  um  das  Maß  der  Leiden  des  deutschen  Handels-  und  Gewerbestandes  vollzumachen, ­
  schlossen  sich  die  angrenzenden  Staaten  durch  Zollschranken  ab,  die  häufig
in  Prohibitivsysteme  ausarteten.  Während  der  deutsche  Markt  vielfach  ein  offenes
Feld  für  die  fremden  Manufakte  bildete,  war  dem  Erzeugnis  des  deutschen  Fleißes  der
Absatz  ins  Ausland  größtenteils  unmöglich.  Auch  hier  fehlte  es  nicht  an  Klagen,
aber  auch  hier  konnte  dem  Wunsche  der  Nation  die  Tat  nicht  folgen,  da  es  an  der
nötigen  Macht  und  Kraft  gebrach.
Mit  der  Auflösung  des  Deutschen  Reichs  war  die  Möglichkeit  gegeben,  wenigstens
einen  Teil  dieser  Mißstände  zu  beseitigen.  Allein  im  allgemeinen  war  es  wohl  keine
Zeit  für  wirtschaftliche  Reformen  nach  innen,  da  der  Krieg  alle  Kräfte  beanspruchte;
andererseits  haben  die  wirklich  durchgeführten  Reformen  kleinerer  Territorien  und  das
Hinwegfallen  mancher  Schranken  durch  Beseitigung  zahlreicher  Staaten  wesentlich
dadurch  an  Bedeutung  verloren,  daß  in  Preußen  und  Elsterreich  das  alte  Mißverhältnis
im  Zoll-  und  Landelswesen  fortdauerte.
Was  Preußen  betrifft,  aus  dein  die  Nachrichten  für  jene  Zeit  am  reichlichsten
fließen,  so  bestanden  dort  noch  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  67  zum  Teil  sich
vollständig  widersprechende  Tarife,  —  besondere  für  Waren,  besondere  für  die  Landesteile, ­
  besondere  für  Personen.  Wie  Stadt  und  Land  getrennt  gehalten  wurden,  ein
jedes  Rittergut  gleichsam  einen  kleinen  Staat  für  sich  ausmachte,  so  hatte  jede  Provinz
und  in  derselben  wieder  einzelne  Landesteile,  je  nach  ihrer  historischen  Entwickelung,
ihre  besonderen  Rechte,  ihre  besonderen  Verfassungen  und  in  bezug  auf  Handel  ihre
besonderen  Zölle.  Ging  eine  Ware  aus  der  Neumark  in  die  Mittelmark,  aus  der
Mark  nach  Schlesien,  aus  Pommern  nach  Preußen,  so  standen  Zollbäume  an  den
Grenzen  der  Provinzen,  und  der  Übergang  aus  einer  Provinz  in  die  andere  unterlag
einer  besonderen  Abgabe.  Ja,  innerhalb  einer  und  derselben  Provinz  bestanden
Verschiedenheiten.  Die  Ackermark  und  die  Priegnitz  hatten  in  manchen  Beziehungen
verschiedene  Tarife.  8000  Accise-  und  Zollbeamten  wachten  über  die  Besteuerung  von
2775  belegten  Arükeln.  Es  ist  selbstverständlich,  daß  darunter  der  inländische  Handel
ganz  besonders  litt,  während  andererseits  Preußens  ausländischer  Handel  dadurch
gelähmt  war,  daß  eine  Menge  von  Produkten  nicht  ein-  oder  ausgeführt  werden
konnte.
Was  das  Gewerbewesen  Preußens  anlangt,  so  fällt  zwar  in  jene  Zeit  die  Einführung ­
  der  Gewerbefreiheit,  und  zwar  für  Preußen  und  Litauen  1806  und  1808,
für  die  ganze  Monarchie  1810.  Aber  über  die  Wirkung  dieser  liberalen  Maßregel,
die  jedenfalls  auf  den  Nationalgeist  ihren  heilsamen  Einfluß  ausübte,  in  wirtschaftlicher ­
  Beziehung  gibt  es  keinen  Nachweis.  Jedenfalls  ist  dem  Arteil  Gustav  Schmollers
beizustimmen,  daß  die  gewerblichen  Gesamtverhältnisse  sich  zunächst  nicht  viel  geändert
haben  werden,  weil  sie  unter  dem  Dnicke  vieler  anderer,  mächtiger  wirkender  Arsachen
standen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.