Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

■■■■—-  —  ■:  61  --„Ist
  die  Einführung  der  sog.  Ionenenteignung,  und  zwar
insbesondere  (?)  für  unbebautes  Land  zur  Beschaffung  von  Baugelände ­
  notwendig,  und  auf  welchem  Wege  geschähe  sie  am  besten?
Wie  läßt  sich  das  Lnteignungsverfahren  für  die  Zwecke  der
Wohnungsbeschaffung  beschleunigen  und  vereinfachen?  Bus
welchem  Wege  läßt  sich  den  übermäßig  hohen  Entschädigungen
bei  der  Enteignung  von  Grundeigentum  begegnen?"
Wer  diese  3  Fragen  liest,  dem  sollte  sofort  klar  sein,  warum
von  diesem  Frager  Taxämter  verlangt  werden.  Er  möchte  den
Gemeinden  das  Recht,  große  Bodenflächen,  bebaute  und  unbebaute, ­
  zu  Zwecken  der  Wohnungsbeschaffung  zu  enteignen,  auf
möglichst  billige  Weise  sichern.  Ob  der  Besitzer  100  000  Mk.  für
das  Grundstück  bezahlt  hat,  das  ist  gleich,  wenn  die  Gemeinde
es  nur  um  einen  geringeren  preis  enteignen  kann!  Wirklich,  das
in  der  Verfassung  gewährleistete  „Eigentum  ist  unverletzlich"  gilt  auch
hier  nichts  mehr.  Fordern  demgegenüber  auch  die  Haus-  und  Grundbesitzer ­
  solche  „Bemter",  so  sind  sie  sich  entweder  unklar  über  die
Wirkungen,  die  die  Verwirklichung  ihrer  Forderung  haben  muß
oder  sie  haben  noch  nicht  genug  an  Bürden  und  Lasten.  Iedenfalls  zeigen
sie  sich  an  diesem  Punkte  als  die  Schrittmacher  ihrer  ärgsten  Feinde.
Denn—wir  widerholen  nochmals—von  jener  Leite,  von  Leiten ­
  derjenigen,  denen  das  Privateigentum  an  Grund
und  Bo  den  verhaßt  ist,  werden  dieGaxämter  nur  gef  ordert ­
  um  eben  ihren  bekannten  Forderungen  auf  die
Beine  zu  helfen  und  gerade  dieser  Gesichtspunkt
sollte  alle  die,  denen  das  Wohl  des  Privateigentums
anGrundundBodenam  herzenliegt,  inderFrageder
Taxämter  recht  vorsichtig  machen.
Zu  bedenken  ist  übrigens,  daß  in  Preußen  die  Verhältnisse
doch  zu  ungleichartig  sind,  als  daß  man  alles  über  einen  Ramm
scheren  könnte.  Für  eine  Großstadt  ist  es  doch  kaum  möglich,  ein
einheitliches  Taxamt  zu  schaffen.  Was  in  dem  einen  Fall  geht,  muß
in  dem  anderen  vollständig  Lchiffbruch  leiden.  In  Preußen  sind  die
Verhältnisse  denn  doch  zu  verschieden,  als  daß  man  hier  eine  gewisse ­
  Generalformel  aufstellen  könnte.
Und,  hat  man  auch  bedacht,  welche  Wirkungen  die
Einführung  der  Lchätzungsämter  für  das  gewerbliche
Leben  haben  wird?  Gder  sollte  es  nicht  richtig  sein,  daß  zahlreiche
Gewerbetreibende  wegen  Kürzung  ihres  Realkredits  auch  in  ihrem
Gewerbebetriebe  mattgesetzt  und  zu  einem  erheblichen  Prozentsatz
ruiniert  werden?
Zuletzt  dürfen  wir  nicht  unterlassen,  der  Wirkungen  zu  gedenken, ­
  die  die  Einführung  irgendwie  gearteter  Taxämter  für  die
privaten  Schätzer  haben  würde.  Wenn  auch  anzunehmen  ist,  daß
ein  kleiner  Teil  derselben  als  Mitglieder  der  Lchätzungsämter  Verwendung ­
  finden  würde,  so  steht  doch  die  Tatsache  außer  allem
Zweifel,  daß  der  größte  Teil  derselben  materiell  in  erheblichem
Umfange  geschädigt  würde.  Nach  den  Grundsätzen  unserer  Rechts-
            
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