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vergegenwärtigen wir uns nun einmal unter diesem Gesichts
punkte z. B. den Betrieb bei den Sparkassen. Nach der Druck
sache des preuß. Herrenhauses No. 58 Session 1912 waren von den
Sparkassen an Hypotheken und Grundschulden vom 100 der abso
luten Summe ausgeliehen:
im Garantie- in an den Garantie-
bezirk der bezirk angrenzenden
Sparkasse Land- u. Stadtkreisen
Preuß. Staat
(Ostpreußen
Westpreußen
Stadt Berlin
Brandenburg
Pommern
Posen
Schlesien
Sachsen
Schleswig-Holstein
Hannover
Westfalen
Hessen-Nassau
Nheinprovinz
hol;«nzollern
20.31
3.43
11.05
66.33
96.22
86.32
100.00
77,37
77.31
86.42
§2.76
62.43
63.77
68.75
52.36
87.17
57.64
98.24
18.37
18.51
12.71
15.37
18.38
26.34
20.20
24.49
11.41
23.76
Fast neun Zehntel der Hypothekengelder der Sparkassen ruhen
hiernach in den Garantiebezirken der Sparkassen oder diesen an
gelegenen Gebieten. Nus diesen Gebieten werden darum den Spar
kassen auf Grund der bereits mehrfach erwähnten Ministerialver-
sügung auch eine entsprechend große Zahl von Kaufpreisen ge
meldet. Die Sparkassen sind also in der Sage, das aus diesen
Kaufpreisen zu gewinnend« Material zu verwerten und es wäre
merkwürdig, wenn sie es bisher unterlassen hätten. Das ist aller
dings zuzugeben, daß aus den Sparkassenberichten nicht hervorgeht,
in welchem Umfange dieses Material dienstbar gemacht ist, daß auch
statistische Angaben darüber bisher in nur geringem Maße,gemacht
worden sind. Sn gleicher Meise stehen den Sparkassen die Er
gebnisse der staatlichen und kommunalen Grund- und Gebäudesteurr-
veranlagung zur Verfügung.
Dazu kommt aber noch, daß die Vergebung der Spar
kassengelder auf Hypotheken und Grundschulden in Sparkas
senkommissionen erfolgt, deren Mitglieder dem Gemeinderate
angehören. Letztere werden aber in ihrer Eigenschaft als Ge
meinderatsmitglieder so oft mit Nn- und Verkäufen von Grund
stücken für die Gemeinde beschäftigt, daß sie der Kenntnis, die ihnen
die Tätigkeit des Katasterkontrolleurs oder die Mitteilung der Kauf
preise vermitteln könnte, vielfach gar nicht bedürfen, da sie diese —
wenigstens im Nohen — schon aus ihrem übrigen Wirkungskreis
besitzen und durch ihre Ortsansässigkeit tagtäglich Gelegenheit
haben, die Entwicklung der Gemeinde im Ganzen und in den Ein-