Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

BG

zelheiten  zu  beachten.  Mas  hier  mangelt,  ist  nur  eine  individuelle ­
  Taxe.  Ls  verbleiben  damit  nur  noch  die  außerhalb  des  Garantiebezirks ­
  und  seiner  angrenzenden  Gebiete  erfolgenden  Ausleihungen. ­
  Auch  hinsichtlich  dieser  Ausleihungen  stehen  den  Sparkassen  die
Kaufpreise  und  die  Ergebnisse  der  Grund-  und  Gebäudesteuerveranlagung ­
  zur  Verfügung,  allerdings  sind  sie  hier  von  nur  geringer
Bedeutung,  weil  diese  Unterlagen  in  nur  schwacher  Anzahl.fließen,
fjicr  muß  dann  eben  verdoppelte  Vorsicht  einsetzen,  wenn  die  Sparkassen ­
  nicht  vorziehen,  von  den  Beleihungen,  zu  denen  sie  nicht
gezwungen  sind,  ganz  abzusehen.Das  letztere  wird  ihnen  ja  mehr
oder  weniger  auch  stark  empfohlen.  So  läßt  z.  ö.  die  dem  herrenhause
  vorgelegte  Begründung  zu  dem  Entwurf  eines  Gesetzes
betreffend  die  Anlegung  von  Sparkassenbeständen  in  Inhaberpapieren ­
  keinen  Zweifel  darüber,  .daß  die  Staatsregierung  auf  diesem
Standpunkt  steht.
In  dem  der  22.  ordentlichen  Verbandsversammlung  des  Uheinisch-lvestfälischen
  Sparkassen-Verbandes  (1912)  vorgelegten  Auszug ­
  aus  den  Ergebnissen  der  fachmännischen  Kassenrevisionen  des
Sparkassenverbandes  im  Iahre  1911  heißt  es:
„Ausleihungen  in  Bezirken,  die  von  der  Sparkasse  weit  entfernt ­
  liegen,  sind  unter  Umständen  bedenklich,  da  es  für  die  Sparkassen ­
  mit  erheblichen  Schwierigkeiten  verknüpft  ist,  die  Sicherheit ­
  dieser  Forderungen  dauernd  zu  überwachen."
Und  gewissermaßen  wie  ein  Echo  klingt  es,  wenn  wir  noch
hören,  was  das  Kaiserliche  Aufsichtsamt  für  Privatversicherung  über
den  Unterschied  zwischen  örtlicher  und  auswärtiger  Beleihung  sagt.  In
dem  Geschäftsbericht  dieses  Amtes  für  1907  finden  wir  folgende  Ausführungen ­
  :
„Das  Aufsichtsamt  hat  beobachtet,  daß  Unternehmungen,
welche  die  Beleihungen  auf  ihr  heimatgebiet  beschränken,  fast
durchweg  günstige  Grgebnissezuverzeichnenhaben.
Die  ihnen  hierbei  zugute  kommenden  genauen  Kenntnisse  der  örtlichen ­
  Verhältnisse,  der  Schätzer,  Baustoffe,  Arbeitspreise,  die  Möglichkeit ­
  ständiger  'Besichtigung  und  Ueberwachung  gewähren  wohl
zu  beachtende  Vorteile."
„Einige  Anstalten,  die  in  der  Heimat  durchaus  einwandfreie
Beleihungen  vornahmen,  wurden  an  entfernteren  Orten  von  geringerem ­
  Erfolge  begleitet.  Daß  andere  Unternehmen  aber  auch
in  entfernteren  Gebieten  gute  Ergebnisse  zu  erzielen  vermögen,
ist  ihrer  vorzüglichen  Organisation  und  der  Sachkenntnis  ihrer
'Leiter  zu  danken."
Alles  in  Allem  ergibt  sich  hieraus,  daßfürbald
neun  Zehntel  ihrer  Be  leih  u  n  g  s  g  es  ch  äste  den  Sparkassen ­
  genau  dasselbe,  oft  besseres  Material,  wie
den  Katasterkontrolleuren  zur  Verfügung  st  eh  t,  —
das  übrige  Zehntel  ist  umstrittenes  Gebiet,  betreten  die  Sparkassen ­
  es,  dann  darf  man  ihnen  nicht  auch  noch  die  Verantwortung
abnehmen.
            
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