Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

Gesetzentwurf

Erster  Abschnitt.
8  i.
Wer  unter  Berufung  aus  den  von  ihm  geleisteten  allgemeinen
Sachverständigeneid  eine  sachverständige  Erklärung,  Schätzung,  Gutachten ­
  usw.  abgibt,  ist  zur  beruflichen  Gewissenhaftigkeit  verpflichtet, ­
  ohne  Rücksicht  darauf,  für  wen  die  sachverständige  Erklärung
die  Schätzung,  das  Gutachten  usw.  bestimmt  ist.
8  2.
Rls  Berufung  auf  den  geleisteten  allgemeinen  Sachverständigeneid ­
  gilt  auch  die  Tatsache,  daß  eine  Schätzung,  ein  Gutachten  usw.
seitens  des  Sachverständigen  mit  seiner  Unterschrift  versehen  oder
sonstwie  in  irgend  einer  Rrt  der  Unschein  erweckt  wird,  als  handle  es
sich  um  eine  unter  Berufung  aus  den  Sachverständigcneid  abgegebene
Erklärung,  ein  Gutachten,  eine  Schätzung  usw.
8  3-Wer
  unter  Berufung  auf  den  von  ihm  geleisteten  allgemeinen
Sachverständigeneid  dauernd  Erklärungen,  Schätzungen,  Gutachten
usw.  abgibt,  ist  verpflichtet,  der  für  seinen  Bezirk  zuständigen  Gutachterkammer ­
  anzugehören  und  ihr  nach  näherer  Bestimmung  des
Vorstandes  Uebersichten  über  seine  sachverständige  Tätigkeit  mitzuteilen. ­

8  4.
Die  Voraussetzungen  der  §§  1—3  treffen  ohne  Weiteres  zu  auf
alle  Sachverständigen,  welche  dauernd
1)  von  den  Gerichten,
2)  von  den  Handelskammern,
3)  usw.
vereidigt  oder  öffentlich  bestellt  sind.
8  5.
Sachverständige  Erklärungen,  Gutachten,  Schätzungen  usw.,  die
zur  Eingehung  von  Rechtsgeschäften  oder  Begründung  von  Rechten
dienen,  darf  nur  abgeben,  wer  von  Finem  Gericht,  einer  dazu  berufenen ­
  Behörde  oder  einer  zur  Vereidigung  von  Sachverständigen
berechtigten  Körperschaft  zu  diesem  Zwecke  vereidigt  ist  und  falls
die  Vereidigung  eine  dauernde  ist,  der  zuständigen  Gutachterkammer ­
  angehört.
Zuwiderhandlungen  gegen  Rbsatz  1  werden  in  jedem  einzelnen
Falle  mit  Geldstrafen  bis  5000  Mark  und  nicht  unter  300  Mark
bestraft.
            
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