Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande

Monograph

Identifikator:
1004499035
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18411
Document type:
Monograph
Title:
Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande
Edition:
Dritte vervollständigte Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
[Liebheit & Thiesen]
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (verschiedene Seitenzählungen)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Holland
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande
  • Title page
  • Contents
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • England
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Holland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • Norwegen
  • Österreich
  • Bosnien und die Herzegowina
  • Galizien und die Bukowina
  • Ungarn
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russland
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Türkei
  • Argentinien
  • Brasilien
  • Chile
  • China
  • Egypten
  • Kanada
  • Mexico
  • Nicaragua
  • Uruguay

Full text

HOLLAND 
Inhalt im einzelnen 
3 
Artikel 1. 
Wenn die Bezahlung einer Geldsumme vor Gericht verlangt wird, kann 
der Beklagte sich an den Richter in einer Eingabe mit dem Ersuchen wenden, 
ihm eine Frist zu gewähren, um alsdann seiner Verpflichtung nachzukommen. 
Erklärt der Beklagte in der Eingabe, die Forderungen ganz und be 
dingungslos anzuerkennen und, falls er vor Gericht gegen die Forderungen 
bereits Einspruch erhoben, alle vorgebrachten Einwendungen zurückzu- 
f'ehmen, dann kann der Richter, wenn er bei summarischer Prüfung die 
Überzeugung gewinnt, daß der Beklagte ausschließlich oder hauptsächlich in 
nige der gegenwärtigen außergewöhnlichen Umstände zeitweilig 
nic ht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, dem Ersuchen 
stattgeben und ihm eine Frist bis zu sechs Monaten gewähren, um alsdann 
seine Verpflichtungen zu erfüllen. 
Der Richter entscheidet auf die Eingabe, nachdem die Parteien in der 
Ratskammer gehört oder wenigstens aufgerufen sind. 
Auf Ersuchen des Beklagten kann die durch den Richter gewährte Frist 
ein oder mehrere Male, jedesmal um höchstens 6 Monate, verlängert 
werden. Auf dieses Ersuchen finden die vorstehenden Bestimmungen ent 
sprechend Anwendung. 
Der Richter bestimmt durch seine Verfügung jedesmal den Tag, an dem 
Ie Sache wieder aufgerufen wird. 
Bei Anwendung des Vorstehenden stellt der Richter solche Bedingungen 
l >nd trifft solche Bestimmungen, als er im Interesse des Klägers für nötig er 
achtet. Auch kann auf Ersuchen des letzteren, nach Anhörung oder wenigstens 
mrufung des Beklagten, der Richter, wenn er dazu Veranlassung findet, zu 
jeder Zeit die Frist abkürzen und den Kläger ermächtigen, die Sache an einem 
ri >heren Gerichtstag wieder vorzubringen. 
. der Prozeß vor dem Kantonrichter anhängig und befindet sich der 
kan tersc ^' enene Beklagte außerhalb seines Wohnortes unter den Waffen, dann 
nn der Richter die Verhandlung höchstens einen Monat vertagen, um dem 
agten Gelegenheit zu geben, die im ersten Absatz dieses Artikels erwähnte 
"gäbe einzureichen. 
„ ^ uc b kann der Richter, sofern er dazu wegen der gegenwärtigen außer- 
hkels , n 1C ^ en Umstände Veranlassung findet, die im letzten Absatz des Ar- 
d ,. ^^2 des Bürgerlichen Gesetzbuches erwähnte Frist gemäß den vorstehenden 
Stimmungen verlängern. 
Artikel 2. 
(j a ß . enn e i n Vertrag eine Bestimmung enthält, kraft welcher in dem Falle, 
Zah , u eine ^ er Parteien an einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Verpflichtung zur 
b°lgen^ C ' ner gew ' ssen Geldsumme nicht nachkommt, für diese Partei nachteilige 
bestim e ' ntrete . n °der eintreten können, so kann diese sich, auch wenn der 
dissenip 1 f ^ e 'tpunkt bereits verstrichen ist, mittels Eingabe an die Arron- 
bf'st zu* S "^f^^bank ihres Wohnortes mit dem Ersuchen wenden, ihr eine 
bank k an |j eWä ^ ren ’. um alsdann ihrer Verpflichtung nachzukommen. Die Rechts- 
’ Wenn sie bei summarischer Prüfung die Überzeugung gewinnt, daß der
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Moratorien Und Andere Sonderregelungen Des Zahlungsverkehrs Im Auslande. [Liebheit & Thiesen], 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.