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Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande

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Bibliographic data

fullscreen: Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande

Monograph

Identifikator:
1004499035
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18411
Document type:
Monograph
Title:
Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande
Edition:
Dritte vervollständigte Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
[Liebheit & Thiesen]
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (verschiedene Seitenzählungen)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Mexico
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

793) Beurieilung der heutigen Armenpflege. Versicherungswesen. 335 
Armenverwaltung mit ausgezeichnetem Personal, mit guten Instruktionen, mit guter, 
einheitlicher Kontrolle von oben leidlich hindurchkommen. 
Das letzte Ziel muß sein, durch Sparkassen-, Genossenschafts-, Hülfskassen⸗, Ver⸗ 
sicherungswesen die gesamten weniger bemittelten Schichten der Gesellschaft so weit zu 
zringen, daß sie der Armenunterstützung nicht mehr bedürfen. Wir stehen mitten im 
Kampfe um die Erreichung dieses großen Zieles. Vieles ist schon geschehen, z. B. gerade 
durch das Versicherungswesen, wie wir gleich sehen werden. Wenn trotzdem zunächst 
seit 830 Jahren die Armenlast stark gewachsen ist, so liegt die Ursache darin, daß einer⸗ 
seits die neuen socialen Hülfen noch nicht ausreichen (für Waisen und Witwen ist 
nicht gesorgt, für die Kranken meist nur mit begrenzter Wochenzahl der Pflege, für die 
Allken und Invaliden so, daß sie von ihren Renten noch nicht leben können), und daß 
andererseits die Ansprüche der Armen und das humanitäre Verantwortlichkeitsgefühl 
der Gesellschaft bedeutend gewachfsen sind, daß man Kranke, Irre, verwahrloste Kinder 
heute unendlich besser behandelt als vor 50 und 100 Jahren. 
Jedenfalls aber sehen wir, daß kein civilisierter Staat heute ohne komplizierte Armen— 
einrichtungen auskommt, daß der Gemeinde große wirtschaftliche Aufgaben hier erwachsen 
sind, daß die manchesterliche Vorstellung von einer freien Volkswirtschaft, die nur auf 
Leistung und Gegenleistung beruhte, schon durch unser Armenwesen widerlegt wird. 
215. Das Versicherungswesen im allgemeinen. Seine Entstehung. 
Das kirchliche und öffentliche Armenwesen ist viele Jahrhunderte alt. Das Versiche— 
rungswesen reicht in seinen ersten Anfängen auch bis ins spätere Mittelalter zurück, 
gehoͤrt im ganzen aber erst dem 18. und 19. Jahrhundert, in seiner höheren Aus— 
dildung erst den letzten 80 Jahren an. Es knüpft in feiner einen Wurzel wie das 
Armenwesen an die Unterstützungseinrichtungen der Geschlechtsgenossenschaften und 
Gilden an, ist dann aber wesentlich andere Wege wie die Armenpflege gegangen. Diese 
verweist den in Not Befindlichen auf die Hülfe der Gemeinde, der Kirche, der Wohl— 
habenden, welche dem Armen wie ein höͤheres Schicksal entgegentreten. Die neuere 
Geldwirtschaft und der Individualismus verweist den Armen auf die Sparkasse, in 
die er in guten Tagen einlegen soll. Die Versicherung wählt einen Mittelweg. Sie 
verlangt von ganzen Gruppen, daß sie sparen und das Gesparte zusammenlegen, damit 
die in Not Befindlichen aus den gemeinsam gesammelten Mitteln unterstützt werden 
können. Auf dem Boden der Geld- und Kreditwirtschaft und des modernen Privat- 
rechts erwachsen, haben sich eine Reihe von Geschäften, Kassen, Genossenschaften, Kor⸗ 
porationen gebildet, deren gemeinsames Merkmal es ist, von socialen 
Gruppen rechtlich fixierte Beiträge zu erheben und zu sammeln und 
den von gewissen Schäden oder Nachteilben Betroffenen dafür recht— 
lich firierte Entschädigungen zu zahlen. Alle derartigen Einrichtungen rechnen 
wir zum neueren Versicherungswesen; es kann sich je nach seiner Ausbildung 
im einzelnen dem Armen- wie dem Sparkassenwesen nähern, ist aber ein ganz selbständiger 
und wichtiger Zweig unferer Volkswirtschaft geworden. Ob Private das Versicherungs⸗ 
zeschäft iresben oder Genossenschaften und Korporationen oder der Staat, der Kern des Ver— 
hältnisses ist stets derfelbe: Gruppen von Individuen sind durch Zahlungen, die sie felbst 
oder andere für sie in eine gemeinsame Kasse machen, zusammengefaßt, so daß jeder 
selbständige Rechte für bestimmte Schadens- oder Unglücksfälle hat, als Glied der Gruppe 
in diesen Fällen unterstützt wird; stets erhalten dabei einzelne vom Schicksal Getroffene 
mehr als fie zahlten, andere vom Schicksal Bevorzugte zahlen mehr, als sie erhalten. Es 
handelt fich wie beim Armenwesen um sociale Gemeinschaftseinrichtungen, aber mit 
besserer Verknüpfung der Individual- und Gesamtinteressen, mit gerechter individueller 
Abwägung der Beiträge und der Schadensansprüche; die kommunistische Gemeinschaft dort 
ist hier eine rechtlich geordnete, dem modernen Wirtschaftsleben, seinem Erwerbstrieb und 
Privatrecht, der Idee von Leistung und Gegenleistung angepaßte. Ganz durchwachsen 
don Sympathiegefühlen und socialer Pflichterfüllung, ist das Versicherungswesen doch 
durch geschäftsmäßige und kaufmännische Formen groß geworden und muß auf diesem 
Boden bleiben. Die Gefahren der Seeschiffahrt, der Feuersbrünste, die Huülfe für
	        

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Verkehr, Handel Und Geldwesen. Wert Und Preis. Kapital Und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung. Duncker & Humblot, 1904.
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