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Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1004499035
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18411
Document type:
Monograph
Title:
Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande
Edition:
Dritte vervollständigte Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
[Liebheit & Thiesen]
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (verschiedene Seitenzählungen)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Nicaragua
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Einführung in die Kriegswirtschaftslehre
  • I. Die Kriegswirtschaftslehre als Sonderdisziplin
  • II. Verschiedenartigkeit der Kriegswirkung
  • III. Das Problem der Reserven
  • IV. Arten der kriegswirtschaftlichen Bedarfsdeckung
  • V. Aufgaben und Wesen des Geldes
  • VI. Beschaffung von Zeichengeld
  • Beschaffung von Weltgeld
  • VIII. Organisation der unmittelbaren Realienbeschaffung
  • IX. Sicherung des Realienbedarfes für den Kriegsfall
  • X. Rückwirkungen des Krieges und der Rüstungen auf Geld und Kredit
  • IX. [i. e. XI.] Rückwirkungen des Krieges und der Rüstungen auf Produktion und Handel
  • XII. Der Kriegserfolg
  • Schlußbemerkungen

Full text

9 
Wechselschuld bei der Notenbank zu zahlen, die 
andere präsentiert es zur Barzahlung — wir 
wollen annehmen, daß im Auslande 11 die Bar 
zahlung herrsche. Diese Goldmenge dient dem X 
dazu, eine Ware g x aus dem Auslande 1 zu 
beziehen, wo man nur Gold in Zahlung nimmt. 
Wir können uns auch denken, daß z. B. der 
Wechselkurs im Auslande 11 gegenüber dem Aus 
lande I so groß ist, daß sich der Goldexport 
rentiere. 
Das von mir hier vorgeführte Schema zeig- 
uns das Inland im Zustand einer passiven Zah 
lungsbilanz, d. h. es muß mehr Zahlungen an 
das Ausland leisten, als es von dort her empfängt, 
es hat für mehr Kronen Waren gekauft, als ver 
kauft. Den Passivsaldo begleicht die Bank durch 
Goldexporte. Es können auch andere Mittel an 
gewendet werden, z. B. man kann auch eine An 
leihe aufnehmen, da; heißt die Differenz schuldig 
bleiben. Durch den Goldexport kam die Bank, 
wie wir sahen, in den Besitz von Devisen und 
konnte daher im Inland den Devisenkurs beein 
flussen. Man könnte nun die Frage aufwerfen, 
weshalb es denn besser sei, wenn die Notenbank 
Devisen statt Gold abgibt? Wenn Privatleute 
oder Privatbanken derartige Goldexporte vor 
nehmen, so werden sie zuweilen Zeitpunkte aus 
wählen, die zwar ihnen persönlich Vorteile 
bringen, den Regierungen aber und der Gesamt 
heit schaden. Die Privatspekulanten können durch 
Gold- und Devisenarbitragen Geld verdienen auf 
Kosten der übrigen Staatsbürger. Während die 
Notenbank im Interesse der Gesamtheit auf einen 
konstanten Kurs hinzuarbeiten verpflichtet ist, ist 
die Kursschwankung für den Spekulanten die 
Quelle des Gewinnes. Der Goldexport wird von 
der österreichisch-ungarischen Bank zu einer 
für den Notendienst möglichst günstigen Zeit 
Yorgenommen, während die Privatleute eine solche 
Rücksicht nicht kennen. 
Da man bei Goldexporten kaum ein per 
Mille verdient, müssen große Quanten Gold von 
Privaten exportiert werden, um solche Aktionen 
einigermaßen rentabel erscheinen zu lassen. Wenn 
die Notenbank jedermann Gold abgeben müßte, 
kann auch die Arbitrage sich des Goldes be 
mächtigen. Heute ist das nicht möglich. Aber 
auch die Devisenabgabe erfolgt nicht immer 
ohneweiters. ln Zeiten, in denen die Notenbank 
Grund zur Annahme zu haben glaubt, daß eine 
>hr unerwünschte Devisenarbitrage einsetzt, er 
schwert sie auch die Devisenabgabe, wobei sie 
Wege findet, differenzierend vorzugehen. 
Sie gibt die Devise dem Rohstoffimporteur, der sie 
2 u Zahlungen braucht, dann billiger ab, als etwa 
dem Arbritrageur, der mit Devisen nur speku 
lieren will. So erklärt sich zum Teil die Tat 
sche, daß die Devisenkurse gelegentlich über 
den oberen Goldpunkt hinausgestiegen sind. Wir 
Se hen hier einen Fall vor uns, in dem nicht jeder 
Käufer, der gleichviel für eine Ware bietet, die 
gleichen Rechte hat, sondern in dem die Käufer 
differenziert werden nach ihrer sozialen Funktion. 
Die Bank von Frankreich hat eine ähnliche 
Politik schon sehr früh verfolgt. Die gesetzlichen 
Bestimmungen gaben ihr das Recht, Gold- oder 
Silbermünzen abzugeben, wenn jemand Noten 
zur Einlösung präsentierte. Sie gab nun zeitweilig, 
wenn sie es für zweckmäßig fand, nur Silber 
münzen ab, die als Zeichengeld vor den Noten 
keinen Vorzug hatten. Wer Gold wollte, mußte 
eine Prämie zahlen. Sie machte aber auch einen 
Unterschied. Wer nachwies, daß er das Gold zur 
Zahlung von Rohstoffimporten benötigte, wurde 
bevorzugt. * 
Derartige Differenzierungen kön 
nen im M o b i 1 i s i e ru ngs - und Kriegs 
fall von entscheidender Bedeutung 
sein. Die Notenbank ist aber nicht etwa auf 
eine Differenzierung bei der Gold- und Devisen 
abgabe beschränkt, sie kann auch bei der Wech 
seldiskontierung differenzieren, indem sie z. B. 
bestimmten Einreichern gegenüber die Zensur 
verschärft. Hat eine Notenbank die Barzahlung, 
wie z. B. die Deutsche Reichsbank, so wird sie 
im Kriegsfall leicht dazu genötigt sein, sie zu 
suspendieren, da sonst wahllos Noten präsentiert 
werden könnten und die Bank sie in Gold ein 
lösen müßte. Man kann geradezu sagen, die Bar 
zahlungsverpflichtung besteht eigentlich nur so 
lange, als man sie nicht wirklich in Anspruch 
nimmt. 
Durch die Abhebung von Metall im Kriegs 
fall wird aber auch eine gesetzliche Bestimmung 
gefährdet. Manche Notenbanken sind nämlich 
durch ein Gesetz verpflichtet, die umlaufenden 
Noten nicht durch Wechsel und andere kurz 
fristige Forderungen zu decken, sondern auch 
zum Teil durch Metall. In Oesterreich-Ungarn 
muß die Notenbank % Deckung liegen haben, 
in Deutschland ’/ 3 . 
Da aber manche Unterschiede in den übrigen 
Deckungsvorschriften bestehen, — so z. B.kann die 
österreichisch - ungarische Bank die Lombard 
kredite in die Notendeckung einrechnen, während 
die Deutsche Reichsbank das nicht darf — so 
kann man nicht einmal sagen, daß unsere 
Deckungsvorschriften strenger wären, als die 
deutschen. Diese ganzen Deckungsvorschriften 
sind ein Ueberbleibsel aus vergangenen Zeiten. 
Sie haben nie viel Bedeutung gehabt und sind 
heute theoretisch, in der jetzigen Form eigentlich 
gar nicht zu halten. Ursprünglich waren die Noten 
der privaten Banken eine Art Wechsel, die jeder 
zeit in dem üblichen Metallgelde einlösbar waren. 
Wer eine Note akzeptierte, rechnete damit, daß 
er für sie Münzen erhalten könne. Um dieser 
Anforderung nachkommen, zu können, mußten 
natürlich die Banken immer einen Vorrat an 
Münzen liegen haben, je größer dieser Vorrat 
war, desto mehr Vertrauen konnte der Bank in 
bezug auf ihre Einlösungsfähigkeit entgegenge
	        

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Einführung in Die Kriegswirtschaftslehre. [Seidel], 1914.
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