Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
[Beiträge]
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

335* 
Staudt & Co., Berlin W. 9. 
Unter dem Namen 
„WILHELM-STAUDT-PENSIONS- UND UNTERSTÜTZUNGSFONDS FÜR DIE AN 
GESTELLTEN DER FIRMA“ wurde ein Kapital von 500 000 M. zur Verfügung gestellt, 
aus dessen Zinsen von 5 % jährlich alle Angestellten, gleichviel welche Zeit sie im Hause 
tätig sind, unterstützt werden. In Krankheitsfällen vergütet die Firma auf Antrag der 
betreffenden Angestellten Arzt- und eventuell Krankenhauskosten, ohne während der 
Krankheitsdauer Abzüge vom Gehalte zu machen. Langjährige bewährte Angestellte, 
welche arbeitsunfähig sind, erhalten entsprechende Pensionen. Ferner wird auch auf 
Antrag Unterstützung in besonderen Notfällen gewährt. Diese Vergünstigungen aus dem 
„Wilhelm-Staudt-Pensions- und Unterstützungsfonds“ erhalten sowohl die Angestellten 
des Berliner Hauses als auch der Niederlassungen zu Hamburg, Antwerpen, Genua, Man 
chester, Bradford, Nottingham, Boston, Buenos Aires, Rosario, Bahia Bianca, Concordia, 
Montevideo und Asuncion. 
Ehe das Reichsversicherungsgesetz für Angestellte verkündet wurde, ist die Firma 
Mitglied des „Beamtenversicherungsvereins des Deutschen Banken- und Ban 
kiergewerbes“ geworden, welcher den versicherten Angestellten erheblich weitergehende 
Vorteile als die Reichsversicherungsanstalt gewährleistet. Außerdem kommt diese Ver 
sicherung auch den Angestellten zugute, welche über 5000 M. p. a. verdienen, sowie auch 
den Angestellten in den ausländischen Filialen, welchen es freisteht, dem Verein beizu 
treten. Die Versicherung bei diesem Verein wird den Angestellten ferner noch wesentlich 
dadurch erleichtert, daß die Beitragsleistung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
in einer Weise geregelt wurde, welche für die Angestellten noch wesentlich günstiger ist, 
als sie in den Statuten des Vereins vorgesehen ist. Während nämlich laut Statut des ge 
nannten Vereins von den 8 y z % Prämie des jeder Gehaltsklasse entsprechenden Durch 
schnittsgehaltes der Arbeitgeber 4 y 2 % und der Arbeitnehmer 4 % zu tragen hat, nahm 
die Firma die Teilung nach folgendem Schema vor: 
Es trägt von der Versicherungsprämie : die Firma: der Angestellte: 
bei unverheirateten Angestellten bis 3000 M., bei verheirateten 
Angestellten bis zu 6000 M. Jahreseinkommen % % 
bei allen übrigen Angestellten % y 3 
Die Beiträge zur staatlichen Invaliditäts- und Altersversicherung, sowie die Kranken 
kassenbeiträge, soweit solche obligatorisch sind, d. h. also für alle in Deutschland beschäf 
tigten Angestellten, welche unter 2000 M. p. a. verdienen, werden von der Firma voll be 
zahlt, so daß die Angestellten für diese staatlich vorgesehenen Wohlfahrtseinrichtungen 
nichts zu bezahlen haben. 
WEIHNACHTSGRATIFIKATIONEN. Die sämtlichen europäischen Angestellten er 
halten zu Weihnachten Gratifikationen, deren Höhe sich nach der Stellung, die die be 
treffenden Angestellten bekleiden, richtet. 
ERHOLUNGSURLAUB. Das gesamte Personal erhält alljährlich einen Erholungs 
urlaub, der sich auf eine Zeit bis zu 4 Wochen erstreckt, je nach der Position der einzelnen 
Angestellten und der Zeit, seit welcher sie in den Diensten der Firma stehen. Die über 
seeischen Angestellten erhalten, wenn sie mehrere Jahre zur Zufriedenheit gearbeitet 
haben, einen mehrmonatlichen Europaurlaub bei vollem Weiterbezug ihres Gehaltes 
und oft in Fällen, wo es der Firma angebracht erscheint, unter Vergütung der Reisekosten.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Freiwilligen Sozialen Fürsorge- U. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel U. Industrie Im Deutschen Reiche. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.