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Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
[Beiträge]
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

Bettfedernfabriken Straus & Co. 
in Cannstatt, Untertürkheim und Berlin 
345 
BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Kasse ist von der Firma gegründet und 
bezweckt die Unterstützung der nicht mehr erwerbsfähigen oder im Erwerb beschränkten 
Beamten sowie deren Witwen und minderjährigen Waisen. Die Angestellten haben keinen 
Beitrag zu der Kasse zu leisten; die Unterstützungen, die an sich als freiwillige Zuwen 
dungen zu bezeichnen sind, richten sich nach dem Dienstalter und der Dienststellung des 
Angestellten. Es werden schon jetzt Unterstützungen gewährt, die jährlich bis zu 800 M. 
im Einzelfalle betragen. Jetziges Kapital 150 000 M. 
ARBEITERINVALIDENKASSE. Diese Kasse gewährt den Arbeitern und Arbeiterinnen 
im Falle ihrer Invalidierung eine Zulage zu der staatlichen Rente. Für die Bemessung 
dieser Rentenzulage sind die Satzungen der Arbeiterinvalidenkasse maßgebend, nach 
welchen, wenn mindestens 10jährige, ununterbrochene Dienstzeit vorliegt, der Arbeiter für 
jedes Dienstjahr 7 M., die Arbeiterin für jedes Dienstjahr 5 M. Rentenzulage erhält, so 
daß die Mindestzulage für den Arbeiter jährlich 70 M., für die Arbeiterin jährlich 50 M. 
beträgt. Zurzeit beziehen 6 Invaliden zusammen jährlich 660 M. Unterstützung in monat 
lichen Auszahlungen. Soweit die Zinsen des Kapitals zur Gewährung der Unterstützungen 
nicht ausreichen, kommt die Firma freiwillig für den Fehlbetrag auf. Das Grundkapital 
dieser Kasse wurde im Jahre 1898 in Höhe von 5000 M. von der Firma gestiftet und ist 
durch weitere Zuwendungen und durch die Zinsen zu einem Fonds von etwas über 12 000 M. 
angewachsen. Die Verwaltung der Kasse liegt in den Händen der Arbeiter, deren Aus 
schuß jeweils die Unterstützung der Invaliden bei der Firma beantragt. 
WÖCHNERINNEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Diese Kasse wurde im Jahre 1907 
ins Leben gerufen. Durch weitere Zuwendungen der Firma und durch Verzinsung ist das 
Vermögen inzwischen auf eine Summe von etwa 2100 M. angewachsen. Die Firma leistet 
auch jetzt noch regelmäßige Zuwendungen, so daß der Fonds noch weiter steigen wird. 
Aus dieser Kasse werden als Beitrag zu den Wochenbettunkosten an verheiratete Arbei 
terinnen 20 M. in jedem Fall, an unverheiratete Arbeiterinnen 15 M. bei der ersten Geburt 
bezahlt. Das Kapital wird nicht angegriffen; wenn die Unterstützungen den Zinsenbetrag 
übersteigen, so wird der Fehlbetrag von der Firma gedeckt. 
SOMMERURLAUB DER BEAMTEN. Die kaufmännischen und technischen Beamten 
erhalten in den Sommermonaten einen bezahlten Erholungsurlaub, der 3 21 Tage umfaßt. 
SOMMERURLAUB FÜR DIE ARBEITERSCHAFT. Für den der Arbeiterschaft schon 
seit Jahren gewährten Sommerurlaub sind die Bestimmungen maßgebend, daß Arbeiter 
und Arbeiterinnen in den Monaten Juni und Juli 
2 Tage Sommerurlaub erhalten, wenn sie 3 und 4 
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und mehr ganze Dienstjahre im Hause zurückgelegt haben. Von dieser Einrichtung haben 
im Sommer 1912 41 männliche und 60 weibliche Arbeiter Gebrauch machen können. 
DIENSTALTERSZULAGEN AN DIE ARBEITERSCHAFT. Am Schluß eines Jahres 
werden auch regelmäßig Alterszulagen an die Arbeiterschaft verteilt, sofern Arbeiter und 
Arbeiterinnen mindestens 3 volle Dienstjahre im Hause zurückgelegt haben. In diesem 
Fall beträgt die Alterszulage für Arbeiter 10 M., für Arbeiterinnen 5 M. Für jedes weitere 
Dienstjahr wird, ohne Einschränkung nach oben, je 1 M. zugelegt. 
Mit diesen Alterszulagen soll besonders darauf hingewirkt werden, daß der Stamm alter, 
verläßlicher Arbeiter sich mehr und mehr vergrößert. Der Erfolg dieser Einrichtung ist 
leicht daran zu erkennen, daß z. B. Ende Dezember 1912 an 133 Leute Zulagen verteilt werden 
konnten, von welchen sich 76 Zuwendungen zwischen den Summen von 10—40 M. bewegten.
	        

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