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Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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Bibliographic data

fullscreen: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

Monograph

Identifikator:
1009137581
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-42841
Document type:
Monograph
Author:
Repenning, Otto http://d-nb.info/gnd/127834125
Title:
Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote
Place of publication:
Berlin
Publisher:
R. v. Decker's Verlag G. Schenck, Kgl. Hofbuchhändler
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 386 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die gesetzliche Regelung der Einfuhr
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Allgemeine Aus- und Durchfuhrverbote, die in der Zusammenstellung nach dem Statistischen Warenverzeichnis nicht besonders berücksichtigt sind
  • III. Die Aus- und Durchfuhrverbote nach dem Statistischen Warenverzeichnis
  • IV. Besondere Ausnahmen von den Aus- und Durchfuhrverboten
  • V. Anträge und Zentralstellen für Ausfuhrbewilligungen sowie Bemerkungen über die Vorschriften bei der Abfertigung der Sendungen
  • VI. Die gesetzliche Regelung der Einfuhr

Full text

VI. Die gesetzliche Regelung der Einfuhr. 
Während der Ausfuhr bereits mit Beginn des Krieges durch die Verbote größere Beschränkungen 
auferlegt wurden, blieb die Einfuhr zunächst noch von dem Erlaß derartiger Bestinimungen frei. Zwar 
wurden hinsichtlich der Zollbehandlung für einzelne Waren Änderungen getroffen, indem einerseits durch 
das Außerkrafttreten der Handelsverträge mit den feindlichen Ländern die aus ihnen kommenden Waren 
nicht mehr nach den ermäßigten Vertragssätzen, sondern fortan nach den autonomen Sätzen verzollt werden 
mußten, andererseits für eine Reihe von Tarifpositionen die Zollsätze herabgesetzt, zun> größten Teil über 
haupt aufgehoben wurden. Doch bedeuteten diese Maßnahmen weniger eine Einschränkung für den 
Handel, da die Aufhebung der Zollsätze im Gegenteil der Einfuhr nur förderlich sein konnte. 
Im Februar 1915 wurde das erste Einfuhrverbot während der Kriegszeit erlassen. Es erstreckte sich 
aber nur auf einzelne Boden- und Gewerbserzeugnisse von Frankreich und Großbritannien sowie von 
den Kolonien und Schutzgebieten dieser Länder. Ein weiteres Verbot erschien im September 1915 für 
entbehrliche Gegenstände, das jedoch auch nur einen verhältnismäßig beschränkten Kreis von Artikeln 
umfaßte. Eine allgenwine Regelung erfuhr die Einfuhr erst durch das Verbot vom 16. Januar 1917. Bei 
dem fortwährenden Sinken der Mark/valuta sah sich die Regierung zur Kontrolle der Einfuhr zu einer 
derartigen Maßnahme gezwungen und dehnte das Verbot auf sämtliche Waren aus. Diese Bestimmung 
fand in der Devisenordnung vom 8. Februar 1917 ihre sachlich notwendige Ergänzung. Durch spätere 
Ausnahnien ist das allgenieine Verbot in beschränkten! Maße durchbrochen. Ebenfalls kann der Reichs 
kommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung, Berlin W 10, Lützowufer 8, wie bei den Verboten der 
Waren feindlicher Länder und den entbehrlichen Gegenständen auch von diesen! Verbot auf Antrag für 
einzelne Sendungen Ausnahmen zulassen. 
Bereits vor Erlaß des allgenieinen Einfuhrverbots war eine große Anzahl von Lebens- und Futter 
mitteln sowie von einigen Rohstoffen, wenn auch nicht zur Einfuhr verboten, so doch bestiiuniten Zentral 
stellen bei der Einfuhr anzunielden und auf Verlangen zu überlassen, so daß diesen Stellen damit der Wir 
kung nach ein Einfuhrnionopol verliehen worden war, und der freie Handel für diese Artikel ausgeschaltet 
wurde. 
Alle diese gesetzlichen Bestinimungen sind noch heute in Kraft, so daß auf sie im einzelnen 
eingegangen werden muß. 
iiirpknning. Aus- und Durchsuhrvelbole. 
12
	        

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Zusammenstellung Der Aus- Und Durchfuhrverbote. R. v. Decker’s Verlag G. Schenck, Kgl. Hofbuchhändler, 1917.
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