Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

Monograph

Identifikator:
1009137581
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-42841
Document type:
Monograph
Author:
Repenning, Otto http://d-nb.info/gnd/127834125
Title:
Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote
Place of publication:
Berlin
Publisher:
R. v. Decker's Verlag G. Schenck, Kgl. Hofbuchhändler
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 386 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die gesetzliche Regelung der Einfuhr
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Allgemeine Aus- und Durchfuhrverbote, die in der Zusammenstellung nach dem Statistischen Warenverzeichnis nicht besonders berücksichtigt sind
  • III. Die Aus- und Durchfuhrverbote nach dem Statistischen Warenverzeichnis
  • IV. Besondere Ausnahmen von den Aus- und Durchfuhrverboten
  • V. Anträge und Zentralstellen für Ausfuhrbewilligungen sowie Bemerkungen über die Vorschriften bei der Abfertigung der Sendungen
  • VI. Die gesetzliche Regelung der Einfuhr

Full text

199 
pen III, IV und VI cm die Auslandsstelle des Reichsbankdirektoriums, Ber- 
A lin SW 19, Kurstraße 45—4611. 
Für die Bewilligung der Eingehung von Verbindlichkeiten, im Sinne des §3 
Abs. 2 der Devisenordnung, also für den Ankauf von Waren und Wertpapieren usw. von einer im Aus 
lande ansässigen Person oder Firma, ist allein die A u s l a n d s st e l l e des Reichsbankdirektoriums 
zuständig. 
Anträge auf Einwilligung sind schriftlich, und zwar im allgemeinen in doppelter Ausfertigung, 
solche auf Einkaufsbewilligung für Waren in dreifacher, und wenn es sich hierbei um Gegenstände han 
delt, an denen die Reichsbekleidungsstelle beteiligt ist, in vierfacher Ausfertigung einzureichen; sie müssen 
alle Angaben enthalten, die für die Entscheidung nötig sind. Kommt die Übersendung oder Überbringung 
von Wechseln, Schecks und Anweisungen in Frage, so sind diese mit für jeden Empfänger doppelt aus 
gestellten Verzeichnissen vorzulegen, in denen bei Wechseln Betrag, Verfalltag, Bezogener, Zahlungsort 
und Aussteller anzugeben und für andere Papiere die entsprechenden Angaben zu machen sind. Wenn 
der Einwilligung nichts im Wege steht, wird ein Exemplar des Verzeichnisses mit dem seitens der beteilig 
ten Bankanstalt unter Datumsangabe zu vollziehenden Vermerk „Bewilligt" und mit dem Dienststempel 
versehen dem Antragsteller zurückgegeben, ebenso natürlich die etwa beiliegenden Wechsel usw. Die zu 
rückgegebenen, mit dem Vermerk versehenen Antrage oder Verzeichnisse müssen seitens der Antragsteller 
den Postannahmestellen, Postüberwachungsstellen usw. mit den betreffenden Sendungen vorgelegt 
werden, damit diese nicht beanstandet werden. 
Für mehrere Arten von Anträgen sind besondere Formulare J ) vorgesehen; sie können bei der Firma 
Rob. Winckelmann, Berlin 019, Hausvogteiplatz 11s. diejenigen, welche Angelegenheiten, an denen die 
Reichsbekleidungsstelle beteiligt ist, betreffen, bei der Firma I. S. Preuß, Berlin 814, Dresdener 
Straße 43, bezogen werden. Im Interesse schleuniger Abfertigung empfiehlt es sich, die Formulare sorg 
fältig auszufertigen und stets einen frankierten Briefumschlag beizufügen. In Hamburg sind die For 
mulare, auch die für Angelegenheiten, an denen die Reichsbekleidungsstelle beteiligt ist, bei der Firma 
I. Heinrich Lührs, Pelzerstraße 19 erhältlich. 
| Für die Einfuhr von Web-, Wirk- und Strickwaren sind die Antrage zunächst der Reichsbekleidungs 
stelle in Berlin zu unterbreiten. Die Reichsbekleidungsstelle hat darüber folgende Richtlinien aufgestellt: 
A. Bei Waren aus der Schweiz: 
1. Anträge auf Einkaufsbewilligungen sind auf besonderen Vordrucken 
in 4 fa ch er Ausfertigung bei der Reichsbekleidungsstelle — Abteilung L für Aus- und 
Einfuhr, Berlin W 50, Nürnberger Platz 1 einzureichen. 
2. Anträge auf Einfuhrbewilligungen sind von dem schweizerischen Liefe 
ranten in 4facher Ausfertigung bei dem schweizerischen politischen Departement im 
Bundeshause in Bern einzureichen. 
3. Antrage auf Devisenabgabe sind bei der Prüfungsstelle der Reichsbank für 
Devisenabgaben, Berlin 0. Kurstraße 46 einzureichen. 
*) Und zwar: 
Vordruck L für Versendung oder Überbringung von Zahlungsmitteln auf Reichswührung nach dem Auslande; 
Vordruck B für Eingehung von Verbindlichkeiten gegenüber Ausländem; 
Vordruck!) für Verfügungen über Marksorderungen gegenüber Ausländem.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Zusammenstellung Der Aus- Und Durchfuhrverbote. R. v. Decker’s Verlag G. Schenck, Kgl. Hofbuchhändler, 1917.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.