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Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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Bibliographic data

fullscreen: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

Monograph

Identifikator:
1009137581
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-42841
Document type:
Monograph
Author:
Repenning, Otto http://d-nb.info/gnd/127834125
Title:
Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote
Place of publication:
Berlin
Publisher:
R. v. Decker's Verlag G. Schenck, Kgl. Hofbuchhändler
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 386 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die gesetzliche Regelung der Einfuhr
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Allgemeine Aus- und Durchfuhrverbote, die in der Zusammenstellung nach dem Statistischen Warenverzeichnis nicht besonders berücksichtigt sind
  • III. Die Aus- und Durchfuhrverbote nach dem Statistischen Warenverzeichnis
  • IV. Besondere Ausnahmen von den Aus- und Durchfuhrverboten
  • V. Anträge und Zentralstellen für Ausfuhrbewilligungen sowie Bemerkungen über die Vorschriften bei der Abfertigung der Sendungen
  • VI. Die gesetzliche Regelung der Einfuhr

Full text

200 
ß. Bei Waren aus anderen Ländern. 
1. Anträge auf Einkaufsbewilligungen sind wie unter A 1 zu behandeln. 
2. Anträge auf Einfuhrbewilligungen sind auf den vorgeschriebenen Vor 
drucken in 3facher Ausfertigung bei der Reichsbekleidungsstelle Abt. L für Aus- und Ein 
fuhr, Berlin W 50, Nürnbergerplatz 1 einzureichen. 
3. Anträge auf Devisenabgabe sind wie unter A 3 zu behandeln. 
Sämtliche Vordrucke sind bei der Königl. Hofbuchdruckerei I. S. Preuß, Berlin 8 14, Dresdener 
straße 43 erhältlich gegen Voreinsendung oder unter Nachnahme des Betrages. Der Preis der Vordrucke 
ist einschließlich Porto und Verpackung 10^ für das Stück; bei größerer Abnahme entsprechend billiger. 
Auf jedem Vordruck ist genau vermerkt, welche Unterlagen zur Erledigung des Antrages erforder 
lich sind. Anträge, bei denen die Unterlagen ganz oder teilweise fehlen, können nicht behandelt werden 
und werden dem Antragsteller unerledigt zurückgegeben. — 
Ganz besonders wird darauf hingewiesen, daß die erteilten Einkaufsbewilligungen den späteren 
Antrag auf Einfuhrbewilligung bezw. Devisenabgabe nicht erübrigt. 
Alle Anträge werden schnellmöglichst erledigt. Telephonische und telegraphische Anfragen über die 
Erledigung eines eingereichten Antrages können nicht beantwortet werden. 
Den Anträgen sind mit der Firma versehene frankierte Briefumschläge für die Rücksendung 
beizufügen. 
5. Änderungen in der Zollbehandlung von Waren. 
Durch den Krieg sind die Handelsverträge mit den feindlichen Ländern außer Kraft getreten, so 
daß die aus diesen Ländern stammenden Waren nicht mehr zu den Vertragssätzen, sondern zu den auto 
nomen Sätzen des Solltarifs verzollt werden müssen. Die Aufhebung der Handelsverträge ist jedoch ohne 
Einfluß auf die Sollbehandlung von Waren, die aus meistbegünstigten Ländern stammen oder die auf 
deutsche Rechnung sich zur Seit des Außerkrafttretens der betreffenden Verträge in deutschen Sollausschluß 
gebieten. Freibezirken oder Solllagern befinden. 
Die Anwendung der autonomen Sätze an Stelle der Vertragssätze findet auch statt bei der Einfuhr 
von Waren aus den besetzten Gebieten. Ausgenommen jedoch und daher noch zu den Vertragssätzen ver 
zollt werden bezw. völlig zollfrei sind folgende aus den besetzten Gebieten stammende Waren. 
Su den Vertragssätzen werden verzollt: 
1. Waren, die aus den Gebieten durch die Heeres- oder Marineverwaltung oder durch gemeinnützige 
Gesellschaften eingeführt werden, die ausschließlich zur Versorgung der deutschen Volkswirtschaft 
während des Krieges dienen; 
2. in Belgien, Frankreich oder Rußland erzeugtes Bau- und Nutzholz der Tarifnummern 74—76, 
80, 83, 84, 85 des Zolltarifs?) 
Zollfrei sind: 
Die in den besetzten Gebieten feindlicher Länder erzeugten Waren der Tarifnummern 36, 46, 47, 
0 Die Nummern des Zolltarifs find die gleichen >vie die Nummern des Statistijchen Warenverzeichnisses. ■ Die 
Unterabteilungen bei den einzelnen Nummern in a, b, c usw. find im Zolltarif jedoch nicht gemacht, fo daß z. B. 39t a 
und 391 b des Statistischen Verzeichnisses der Nummer 39t des Zolltarifs entspricht.
	        

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Zusammenstellung Der Aus- Und Durchfuhrverbote. R. v. Decker’s Verlag G. Schenck, Kgl. Hofbuchhändler, 1917.
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