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Kaufmanns Herrschgewalt

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Bibliographic data

fullscreen: Kaufmanns Herrschgewalt

Monograph

Identifikator:
1009604546
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-71914
Document type:
Monograph
Author:
Carnegie, Andrew http://d-nb.info/gnd/11866719X
Title:
Kaufmanns Herrschgewalt
Edition:
5. Auflage
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von G.A. Gloeckner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 221 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
XVIII. Was für Tarife würde ich aufstellen, wenn ich Zar wäre ?
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Kaufmanns Herrschgewalt
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • I. Der Weg zum geschäftlichen Erfolg
  • II. Des Geldes ABC
  • III. Silberwährung
  • IV. Das gemeinschaftliche Interesse von Arbeit und Kapital
  • V. Sparen eine Pflicht
  • VI. Wie kann man ein Vermögen erwerben ?
  • VII. Reichtum und sein Gebrauch
  • VIII. Das Schreckgespenst der Trusts
  • IX. Englisch-amerikanische Handelsbeziehungen
  • X. Geschäft
  • XI. Die Stahlfabrikation des neunzehnten Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten
  • XII. Lebensunterhalt in Großbritanien und in den Vereinigten Staaten
  • XIII. Die natürlichen Öl- und Gasquellen im westlichen Pennsylvania
  • XIV. Der dreibeinige Stuhl
  • XV. Eisenbahnen einst und jetzt
  • XVI. Eisen und Stahl daheim und in der Fremde
  • XVII. Die Manchester-Schule und die Gegenwart
  • XVIII. Was für Tarife würde ich aufstellen, wenn ich Zar wäre ?

Full text

wenn ich Zar wäre? 
219 
anderen Teilen der Welt verbunden sind. Nur dann, wenn der 
Beweis erbracht ist, daß die Vereinigten Staaten ein solches Er 
gebnis nicht hervorzubringen vermögen, sollte der Schutzzoll auf 
gegeben, und einzig und allein die Staatseinnahmen in Betracht 
gezogen werden. Dagegen bin ich der Überzeugung, daß Ar 
tikel, die nur zum Luxusgebrauch für wenige da sind — Artikel, 
für welche das Gesetz Wilson die Abgaben bedeutend reduziert 
hat — weder mit Freihandel noch mit Schutzzoll überhaupt etwas 
zu tun haben. Auf solche Artikel sollte ein außerordentlich hoher 
Schutzzoll gelegt werden, einzig und allein mit Rücksicht auf die 
fiskalische Einnahme; keine andere Rücksicht dürfte bei Erhebung 
von Zöllen ins Gewicht fallen, da ihr Endzweck Staatseinkommen 
ist. Ich bin sicher, daß der entscheidende Punkt nicht erreicht 
werden wird, bevor die gegenwärtigen Tarifsätze für alle die 
Sachen, welche als Luxusgegenstände gelten, nicht verdoppelt wor 
den sind; ein solcher Tarifsatz würde volle 2 / 3 des ganzen Tarif 
einkommens decken. Ebenso bin ich der festen Überzeugung, 
daß die Meinung des Staatssekretärs Carlisle, der zufolge durch 
die Reduktionen des Wilsongesetzes, sich der Gebrauch dieser 
Artikel wesentlich steigern werde, irrtümlich ist. Der Gebrauch 
von Luxusartikeln kann sich durch Änderung des Zolles weder 
erhöhen noch vermindern; es sei denn in so geringem Grade, 
daß nur Theoretiker dadurch überrascht werden können — weil 
für die Reichen die Kosten nicht in Betracht kommen. 
Um alles hier noch einmal kurz zusammenzufassen: 
1. Zölle sollten nur auf solche ausländischen Gegenstände gelegt 
werden, die eine sehr reiche Klasse benutzt, ohne jede Rück 
sicht auf Freihandel oder Schutzzoll, nur mit Rücksicht auf fis 
kalische Einnahmen. (Die Luxusgegenstände bringen 2 / 3 des 
ganzen Tarifeinkommens ein.) 
2. In Friedenszeiten sollten keinerlei Einkommensteuern erhoben 
werden. 
3. Schon bestehende Industriezweige sollten nicht häufig schwer 
wiegenden Änderungen unterworfen werden, sondern man 
müßte ihnen Zeit lassen, sich neuen Bedingungen anzupassen.
	        

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Report on the Trade in Refrigerated Beef, Mutton and Lamb. Stat. Off., 1925.
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