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Kaufmanns Herrschgewalt

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Bibliographic data

fullscreen: Kaufmanns Herrschgewalt

Monograph

Identifikator:
1009604546
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-71914
Document type:
Monograph
Author:
Carnegie, Andrew http://d-nb.info/gnd/11866719X
Title:
Kaufmanns Herrschgewalt
Edition:
5. Auflage
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von G.A. Gloeckner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 221 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Wie kann man ein Vermögen erwerben ?
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Kaufmanns Herrschgewalt
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • I. Der Weg zum geschäftlichen Erfolg
  • II. Des Geldes ABC
  • III. Silberwährung
  • IV. Das gemeinschaftliche Interesse von Arbeit und Kapital
  • V. Sparen eine Pflicht
  • VI. Wie kann man ein Vermögen erwerben ?
  • VII. Reichtum und sein Gebrauch
  • VIII. Das Schreckgespenst der Trusts
  • IX. Englisch-amerikanische Handelsbeziehungen
  • X. Geschäft
  • XI. Die Stahlfabrikation des neunzehnten Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten
  • XII. Lebensunterhalt in Großbritanien und in den Vereinigten Staaten
  • XIII. Die natürlichen Öl- und Gasquellen im westlichen Pennsylvania
  • XIV. Der dreibeinige Stuhl
  • XV. Eisenbahnen einst und jetzt
  • XVI. Eisen und Stahl daheim und in der Fremde
  • XVII. Die Manchester-Schule und die Gegenwart
  • XVIII. Was für Tarife würde ich aufstellen, wenn ich Zar wäre ?

Full text

VI. Wie kann man ein Vermögen erwerben? 
79 
Beides maciht seine Laufbahn erst lobenswert. Ein Mann mit sol 
chem Berufe ist der Menschheit nützlich. Der Kaufmann nützt 
durch Verteilung von Waren, der Bankier durch Besorgung von 
Kapital. Das dritte Hindernis bei jedem Vorwärtskommen, das 
fast so schlimm ist wie das Spekulieren, sind Bürgschaften 
jeder Art. 
Geschäftsleute bedürfen unregelmäßiger Geldzuschüsse; zu 
manchen Zeiten geringe, zu anderen Zeiten wieder ungeheure 
Summen. Da andere sich in derselben Lage befinden, so entsteht 
eine große Versuchung zu gegenseitigen Gefälligkeitswechseln. 
Diese Klippe müßte vermieden werden. Zweifellos gibt es Fälle, 
in denen man einem Freunde helfen soll; dennoch gilt auch für 
diesen Fall eine Regel, die uns sichert: Niemand sollte Zahlungs 
verpflichtungen für einen anderen übernehmen, wenn er nicht 
genügend Kasse zur Einlösung einer solchen Verpflichtung hat, 
ohne daß sein eigenes Geschäft dadurch Schaden leidet. Der 
gleichen zu tun, ist nicht ehrenhaft. Jedermann hat sich als Ver 
walter derjenigen anzusehen, die ihm selbst vertraut haben, und 
sein Gläubiger besitzt ein volles Recht auf all sein Kapital und 
all seinen Kredit. Für Deine eigene Firma Deinen Namen, Dein 
Vermögen und Deiner Ehre Heiligtum — alles; in jedem anderen 
Falle jedoch, ganz gleichgültig, wie immer die Verhältnisse liegen 
mögen, leiste nur die Hilfe, welche Du ohne Gefahr für Deine 
eigenen Verpflichtungen leisten kannst. Das beste ist deshalb, 
lieber bares Dir selbst entbehrliches Geld herzugeben, als Dein 
Akzept oder Deine Bürgschaft. Ein anderer wichtiger Grund für 
den geschäftlichen Mißerfolg junger Leute ist der Mangel an 
Konzentration. Sie sind zu Kapitalsanlagen außerhalb ihrer eigent 
lichen Tätigkeit geneigt. Das ist die Ursache vieles überraschen 
den Mißlingens. Jedes bißchen Kapital, jeder geschäftliche Ge 
danke, jedes bißchen Kredit sollte auf das eine Geschäft verwandt 
werden, dem man sich gewidmet hat. Zersplittere niemals Deine 
Mittel. Das muß ein armseliges Geschäft sein, welches bei ver 
mehrter Kapitalsanlage nicht bessere Erträge liefert, als jede andere 
dem Geschäfte fremde Anlage. Kein Mensch, keine Mehrheit von 
Männern, und keine Gesellschaft vermag eines Geschäftsmannes 
Geld so richtig anzuwenden, wie er selbst. Die Regel: „Tu nicht
	        

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Kaufmanns Herrschgewalt. Verlag von G.A. Gloeckner, 1914.
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