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Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

Monograph

Identifikator:
101034126X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20183
Document type:
Monograph
Author:
Arndt, Adolf http://d-nb.info/gnd/117662690
Title:
Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
Edition:
Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publisher:
J. Bielefelds Verlag
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (288 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Einleitung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Griechischen und Römischen Rechte
  • Verhältnis des Römischen zum Deutschen Bergrecht
  • Die Bergbaufreiheit und die Allmende
  • Die Bergwerksabgaben
  • Waren die Bergwerke im Mittelalter ein rechtliches Zubehör zu Grund und Boden ?
  • Begriff der Regalien
  • Begriff des Bergregals
  • Begriff der Bergbaufreiheit
  • Über das Alter des Bergregals
  • Über den Beweis der Regalität der Bergwerke
  • Das Ungarische (Schemnitzer) Bergrecht
  • Das Böhmisch-Mährische Bergrecht
  • Das Sächsische (Freiberger) Bergrecht
  • Die schlesischen Goldrechte
  • Die Tyrolischen Bergwerksordnungen
  • Die Harzer Bergordnungen
  • Die Bergwerksordnungen für Admont
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Sachsen- und Schwabenspiegel
  • Bergregal und Bergbaufreiheit in England
  • Die Berggewohnheiten in der Grafschaft Derbyshire
  • Die rechtlichen Verhältnisse der Salinen im Mittelalter
  • Die Urkunden bei Böhlau, betreffend das Salzregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus den in § 22 aufgeführten Urkunden
  • Die Urkunden, betreffend das Metallregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus dem im § 24 besprochenen Urkunden
  • Das Bergregal, die Bergbaufreiheit und die Altgermanische Agrarverfassung
  • Die Fortentwicklung des Bergregals und der Bergbaufreiheit vom 14. bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts
  • Die Bergbaufreiheit, das Erstfinderrecht, der bergrechtliche Fund und die bergrechtliche Mutung im Verhältnisse zum Bergregale
  • Die rechtliche Natur der regalen Mineralien vor und nach der Verleihung. Das Bergwerkseigentum
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im heutigen Recht

Full text

Rechtstitel beruht habe, sondern von einer „Anmaßung“ der deutschen 
Kaiser oder von einem Mißverständnisse oder von beiden zugleich herrühre. 
Grüter (S. 26) und Weiske (S. 49) schreiben seine Entstehung einer 
bloßen Anmaßung „arrogantia“ zu. Wie Eichhorn 1 vermutet, habe 
der Umstand, daß die reichsten Silbergruben in jenem Zeiträume, 
die Harzbergwerke, unter Otto I. auf königlichem Grund und Boden 
eröffnet seien, zur Entstehung des Bergregals Veranlassung gegeben. 
Ähnlich ist die Ansicht Karsten (S. 5). Achenbach 2 hebt hervor, daß 
fast alle Beleihungen ursprünglich auf dem Grund und Boden der 
Beliehenen stattgefunden haben. Er glaubt mit Kommer 3 , daß, da 
es Sitte gewesen, unter den übrigen Zubehörungen der Grundstücke 
auch die Mineralien aufzuführen, die Idee von einer rechtlichen Selb 
ständigkeit der letzteren allmählich entstanden sei, und daß aus der ferneren 
Gewohnheit, unter seinen übrigen Gerechtsamen auch das Bergbaurecht 
durch den Kaiser bestätigen zu lassen, sich die Vorstellung von einem 
Bergregale der Kaiser gebildet habe. Kommer nimmt noch außerdem 
(S. 483/4) auf den „gewalttätigen Charakter der Hohenstaufen“, namentlich 
Friedrich II. Bezug, welcher letztere hergebrachte Rechte nicht geachtet 
und überall die kaiserlichen Befugnisse zu erweitern gesucht habe. 
Die neueren deutschen Juristen mit Ausnahme Steinbecks sind ferner 
darüber einig, daß sowohl das Bergregal wie die Bergbaufreiheit ohne 
Zusammenhang mit dem römischen Rechte stehen und, wie die übrigen 
bergrechtlichen Gewohnheiten, einen autochthonen und rein deutschen 
Ursprung haben. Nur Hüllmann bemerkt rücksichtlich der von ihm 
in das elfte Jahrhundert gesetzten Entstehung des Bergregals, daß 
dabei auch die „Nachahmung der habsüchtigen Römischen Kaiser“ mit 
gewirkt habe (S. 72). Die deutschen Bergrechtslehrer waren endlich 
darin übereinstimmend, daß die Bergbaufreiheit entweder ganz oder 
doch teilweise unabhängig von dem Bergregal entstanden oder daß 
dieses nur durch jene beschränkt entstanden sei 4 . 
V erschieden hiervon waren die Anschauungen der meisten 
deutschen Rechtslehrer des achtzehnten Jahrhunderts. Zunächst ent 
wickeln sie das deutsche Bergregal und die deutsche Bergbaufreiheit 
aus Einrichtungen des römischen Rechts 5 . Noch weniger halten sie 
1 Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte § 297. 
3 Deutsches Bergrecht §§ 25-—29. 
Zeitschrift für Bergrecht Bd. 10 S. 376 ff. 
1 Ersteres nimmt z. B. Karsten S. 71, letzteres Achenbach, Deutsches Berg 
recht S. 68 ff. an; s. auch Gierke in v. Holtzendorffs Enzyklopädie S. 239 f. 
Vgl. besonders Johann Georg Lori, Sammlung des bayerischen Bergrechts. 
München 1764, Einleitung p. I—V.
	        

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Zur Geschichte Und Theorie Des Bergregals Und Der Bergbaufreiheit. J. Bielefelds Verlag, 1916.
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