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Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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Bibliographic data

fullscreen: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Monograph

Identifikator:
1010759655
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25460
Document type:
Monograph
Author:
Plener, Ernst von http://d-nb.info/gnd/116209550
Weigert, Max http://d-nb.info/gnd/1037494385
Neumann, J. http://d-nb.info/gnd/1055121005
Wertheim, J. http://d-nb.info/gnd/1037495128
Title:
Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1874
Scope:
1 Online-Ressource (46 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter / von Legationsrath Dr. Ernst v. Plener in Wien
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn
  • Title page
  • Contents
  • Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter / von Legationsrath Dr. Ernst v. Plener in Wien
  • Ueber die Frage von der Betheiligung der Arbeiter am Gewinn und Eigenthum der Fabriken : Gutachten / erstattet von Dr. Max Weigert, Fabrikbesitzer in Berlin
  • Ueber die Frage von der Gewinnbetheilugung der Arbeiter : Gutachten / von J. Neumann in Posegnick
  • Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter : Gutachten / erstattet in einem Briefe vom 25. Juni h.a. an den Vorstand des Vereins gerichtet, von J. Wertheim in Bornheim bei Frankfurt a.M.

Full text

6 
v. Plenen 
der leitenden Persönlichkeit, sondern auch der Ausdruck der Productivität 
der Anlage von Capital in dem betreffenden Industriezweige. Der Gewinn 
aus einer Unternehmung besteht daher aus Unternehmerlohn (um dies nicht 
glückliche, aber gebräuchliche Wort beizubehalten) d. i. Vergütung aller mensch 
lichen Leistungen des Unternehmers oder Leiters der Unternehmung und aus 
dem Unternehmungsgewinn des Capitals d. i. jenem Betrage, welchen das 
Capital über die fixen landesüblichen Zinsen aus der Unternehmung bezieht. 
In diesem capitalistischen Unternehmungsgewinn liegt natürlich zum großen 
Theil die Ristcoprämie d. i. Vergütung für unternommene Gefahr, allein dies 
gehört ja gerade zum Wesen der Unternehmung; das Capital, das bloß zu 
fixem Zinsfuß den Industriellen dargeliehen wird, unternimmt nicht und 
darum verzichtet es auf den capitalistischen Unternehmungsgewinn. Wenn 
Jemand ohne ausreichendes eigenes Capital eine industrielle Unternehmung 
gründen will, so wird er wegen mangelnder Sicherheit nicht Geld zu fixen 
Zinsen borgen können, er sucht vielmehr einen Associo, der sich mit seinem 
Capital betheiligt, der in die Unternehmung eintritt und dabei begreiflicher 
weise mehr als den üblichen Zinsfuß verdienen will. In unserer mit Recht 
so genannten capitalistischen Productionsweise ist das Capital ebenso sehr 
dominus rei, als der Unternehmer mit allen seinen vortrefflichen persönlichen 
Eigenschaften. Die heutigen industriellen Verhältnisse indes sind so complexer 
Natur, daß das Verhältniß zwischen jenen zwei Theilen des Productions- 
gewinnes sehr verschieden ist. Es giebt allerdings Unternehmungen, welche 
durch die persönliche Initiative eines Mannes hervorgerufen werden, z. B. 
große Bauunternehmungen bei Eisenbahnen u. a. öffentlichen Arbeiten, welche 
wenig eigenes Capital brauchen, wo die erhaltene Concession oder Bestellung 
eigentlich die sachliche Grundlage des Unternehmens bildet. Diese Bestellung 
verschafft dem Unternehmer Credit, denn sie sichert dem darleihenden Capi- 
talisten die Verzinsung und Rückzahlung. Hier also überwiegt der Unter 
nehmergewinn im Sinne des Unternehmerlohnes d. i. Ertrag für eine mühe 
volle Arbeit, für Geschicklichkeit und Vertrauenswürdigkeit. In Unternehmungen 
jedoch mit kostspieligen Anlagen, wo die technische Leitung eine routinemäßige 
ist, wird das Capital einen verhältnißmäßig höheren Antheil am Productions- 
gewinn für sich beanspruchen, welcher endlich in Industrien mit gesichertem 
Absätze und beschränkter Concurrenz den Charakter einer Rente annehmen 
wird. Es wird daher selbst innerhalb des bisherigen U. G. nicht angehen, 
mit einer einfachen Formel die Antheilnahme des persönlichen und sachlichen 
Elementes der Unternehmung zu messen, dazu gehört eine genaue Untersuchung 
der verschiedenen Unternehmungsarten und Industriezweige, und selbst inner 
halb einer Gruppe wird das Verhältniß jener beiden Elemente nach Ort und 
Zeit schwanken. 
ad 2. Der neue Gedanke nun, welcher den Gegenstand der aufgewor 
fenen Frage bildet, betrifft die Theilnahme auch der Arbeit am Reingewinne 
der Unternehmung. Die Arbeit soll nicht bloß als Productionskostenbestand- 
theil angesehen, ihre Thätigkeit nicht durch die einmalige Lohnzahlung definitiv 
vom Werthe des Productes abgelöst werden, sondern ihre Antheilnahme und
	        

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Comparison of Rates of Duty in the Tariff Act of 1930 and in the Tariff Act of 1922. Government Printing Office, 1930.
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