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Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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Bibliographic data

fullscreen: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Monograph

Identifikator:
1010759655
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25460
Document type:
Monograph
Author:
Plener, Ernst von http://d-nb.info/gnd/116209550
Weigert, Max http://d-nb.info/gnd/1037494385
Neumann, J. http://d-nb.info/gnd/1055121005
Wertheim, J. http://d-nb.info/gnd/1037495128
Title:
Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1874
Scope:
1 Online-Ressource (46 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Ueber die Frage von der Betheiligung der Arbeiter am Gewinn und Eigenthum der Fabriken : Gutachten / erstattet von Dr. Max Weigert, Fabrikbesitzer in Berlin
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn
  • Title page
  • Contents
  • Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter / von Legationsrath Dr. Ernst v. Plener in Wien
  • Ueber die Frage von der Betheiligung der Arbeiter am Gewinn und Eigenthum der Fabriken : Gutachten / erstattet von Dr. Max Weigert, Fabrikbesitzer in Berlin
  • Ueber die Frage von der Gewinnbetheilugung der Arbeiter : Gutachten / von J. Neumann in Posegnick
  • Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter : Gutachten / erstattet in einem Briefe vom 25. Juni h.a. an den Vorstand des Vereins gerichtet, von J. Wertheim in Bornheim bei Frankfurt a.M.

Full text

Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 
29 
Sie sind die Pionniere, welche die geeignetsten Weisen der Lohnzahlung her 
auszufinden und practisch auszuführen haben. Die Wirthschaftsgeschichte 
zeigt, wie sie diesen Beruf erfüllt haben. Born Naturallohn ist rnan zürn 
Geldlohn, vom Tagelohn zum Accordlohn, vom individuellen Accord zum 
Gruppen-Accord fortgeschritten und bestrebt sich, weitere Methoden aufzufinden, 
welche den schroff zu Tage getretenen Mißständen Abhülfe schaffen sollen. 
Man kann hierbei von zwei Anschauungen ausgehn: Entweder inan be 
frachtet den Arbeiter als Glied des Ganzen, dem er seine Thätigkeit widmet, 
idenlificirt seine Erfolge mit denen des Unternehmens und läßt seine Lage mit 
der dieses fortschreiten; es ist dies die socialistische Anschauung; — oder 
man betrachtet die Leistungen des Arbeiters als Einzelleistungen, deren Werth 
in der eingesetzten Thätigkeit beruht und sich mit Erhöhung derselben ver 
größert ; es ist dies der individualistische Standpunkt. Ersterer gipfelt sich 
in der Forderung nach der vertragsmäßigen directen Betheiligung der 
Arbeiter am Unternehmer-Gewinn, die ich als ungeeignet darstellen mußte, 
während die indirecte Betheiligung an demselben jetzt zu erörtern ist. 
Dieselbe besteht in der Bertheilung von Gratificationen, welche 
nach Feststellung der Inventur den Arbeitern verabreicht werden. Dergleichen 
Gratisicationen sind in manchen Geschäften üblich, woselbst sie nach guten 
Abschlüssen nach freier Entschließung des Unternehmers zur Bertheilung 
kommen. Ich kann mich nicht für die Zweckmäßigkeit derselben erklären, in 
dem ein großer Theil der gegen die Arbeitsgesellschaft angeführten Gründe 
auch hier maßgebend ist. Sie tragen noch viel mehr, als der contractlich 
zugesicherte Gewinnantheil, den Character von Geschenken, die unverdient er 
worben, und ohne Verschulden des Arbeiters verweigert werden und dienen 
nicht dazu, die materielle Lage der Arbeiter zu verbessern. Bilden sie ein 
Moment der Calculation in den Ausgabebudgets der Arbeiter, so wird ihr 
Ausbleiben in Folge eines ungünstigen Jahres ein Deficit erzeugen, das 
schwer zu decken ist, — werden sie nicht bei den Ausgaben mit in Rechnung 
gezogen, so werden sie in den seltensten Fällen wohl angelegt, sondern wie ein 
Gewinn leichtsinnig vergeudet werden. Auch in moralischer Beziehung kann ihr 
Werth kein größerer sein. Ihre Bertheilung wird in den meisten Fällen als ein 
schuldiges Aequivalent für die geleisteten Dienste angesehen, ihr Ausbleiben mit 
Recht als eine ungerechte Handlung betrachtet werden, da die Arbeiter für 
die entstandenen Verluste nicht verantwortlich waren. Böhmert („Arbeiter- 
verhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz", „der Socialismus und 
die Arbeiterfrage" und im Arbeiterfreund XI. 1, 2, 6. XII. 1.) hat eine 
reiche Fülle des instructivsten Materials beigebracht, welches die in dieser 
Richtung in der Praxis gemachten Versuche behandelt. Aus denselben geht 
hervor, daß Gratisicationen in der angedeuteten Weise keine geeignete Ge 
winnbetheiligung der Arbeiter bilden. Man hat dieselbe in den meisten 
Fällen verlaffen, und vorgezogen, den Lohn der Arbeiter in einer den Grati- 
ficationen entsprechenden Weise zu erhöhen. Eine höhere Berechtigung haben 
diese Gratisicationen, wenn dieselben für die gemeinsamen Interessen der 
Arbeiter verwendet werden. Was die Gemeinschaft hat erwerben helfen, soll
	        

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Ueber Betheiligung Der Arbeiter Am Unternehmergewinn. Verlag von Duncker & Humblot, 1874.
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