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Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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Bibliographic data

fullscreen: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Monograph

Identifikator:
1010759655
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25460
Document type:
Monograph
Author:
Plener, Ernst von http://d-nb.info/gnd/116209550
Weigert, Max http://d-nb.info/gnd/1037494385
Neumann, J. http://d-nb.info/gnd/1055121005
Wertheim, J. http://d-nb.info/gnd/1037495128
Title:
Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1874
Scope:
1 Online-Ressource (46 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Ueber die Frage von der Gewinnbetheilugung der Arbeiter : Gutachten / von J. Neumann in Posegnick
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn
  • Title page
  • Contents
  • Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter / von Legationsrath Dr. Ernst v. Plener in Wien
  • Ueber die Frage von der Betheiligung der Arbeiter am Gewinn und Eigenthum der Fabriken : Gutachten / erstattet von Dr. Max Weigert, Fabrikbesitzer in Berlin
  • Ueber die Frage von der Gewinnbetheilugung der Arbeiter : Gutachten / von J. Neumann in Posegnick
  • Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter : Gutachten / erstattet in einem Briefe vom 25. Juni h.a. an den Vorstand des Vereins gerichtet, von J. Wertheim in Bornheim bei Frankfurt a.M.

Full text

i 
40 
3. Neumann. 
seinen auf den Vorwerken wohnenden Arbeitern einen Gewinnantheil in der 
Weise, daß er den Mehrerdrusch des Getreidebaues über den Durchschnitt 
der drei ersten Jahre zu Gelde rechnete und hievon 10 Prozent als Tantieme 
vertheilte. 
Da jedoch bei steigender Kultur einer Landwirthfchaft die Erträge aus 
der Viehhaltung stetiger und bestimmter steigen als die aus dem Getreidebau, 
so wurde schon nach einigen Jahren dieser Modus aufgegeben und den Ar 
beitern ein Antheil und zwar 5 Prozent vom Gesammt - Reinerträge (nach 
Abzug der Pacht) gewährt. Die Pacht endete 1866 und hatte die Tantieme 
in der ganzen Zeit zwischen 7 und 14 Thlr. pro Jahr für die einzelne 
betheiligte Person geschwankt '). Das mit zur Pacht gehörige Vorwerk Louisen 
werth wurde bei Schluß derselben von mir durch Kauf erworben, und da der 
Kaufpreis nicht im Verhältniß zur bisher gezahlten Pachtsumme stand, sondern 
dieser gegenüber ein erheblich höherer war, wurde dem entsprechend auch die 
Tantieme von 5 auf 8 Prozent erhöht. 
Das Gut Posegnick kaufte ich im Herbst 1855. Von 1858 ab wurde 
eine Tantieme, zunächst 6 Prozent, von 1866 ab 8 Prozent vom Reinerträge 
gezahlt. Die Tantieme wird auch hier in der Weise ermittelt, daß von der 
gesummten Geldeinnahme sämmtliche Ausgaben, 4 Prozent von dem Kauf 
betrage und 5 Procent von der Suinme, die für Bauten, neue Wirthschafts 
einrichtungen und Verbesserungen im Interesse der Wirthschaft derartig ver 
wendet sind, daß der Besitzer die Ueberzeugung hat, der Gutswerth sei dieser 
Summe entsprechend vermehrt, in Abzug gebracht werden. Die Tantieme 
wird in der Art vertheilt, daß soviel gleich große Portionen als von den 
Gutstagelöhnern Personen regelmäßig. auf Arbeit gekommen, gemacht werden 
und auf je einen Arbeiter oder Arbeiterin eine Portion vertheilt wird. Der 
Kämmerer (Aufseher) erhält eine doppelte Portion. Ebenso einpsiehlt.es sich, 
den Säeleuten '/ 4 bis x / 2 Portion mehr zu geben. Die Hirten nehmen an 
dieser Tantieme nicht Theil, sie erhalten pro Stück Vieh, das ihrer Obhut 
anvertraut, pro Jahr 5 Sgr., verlieren aber von dieser Gratification für 
jedes krepirte Thier l Thlr., für jedes krank geschlachtete 15 Sgr. Die 
Schäfer sind ähnlich gestellt. Bei einem aus Waldland gebildeten Vorwerk 
(Bettyhof) findet die Tantieme-Berechnung derartig statt, daß zu den Wirth 
schaftsausgaben nur für jeden Morgen Ackerland, der schon mindestens die 
zweite Saat trägt, 1 Thlr. hinzugerechnet wird und werden von dem Ueber- 
schuß gleichfalls 8 Prozent als Tantieme vertheilt. 
Für die letzten 6 Jahre stellen sich der Reinertrag und die zur Ver- 
theilung gekommene Tantieme folgendermaßen: 
*) Selbstverständlich war die Tantieme, wie es auch jetzt der Fall ist, eine 
Zulage zu dem ortsüblichen Lohn, der deshalb in keiner Weise verringert wurde.
	        

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Ueber Betheiligung Der Arbeiter Am Unternehmergewinn. Verlag von Duncker & Humblot, 1874.
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