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Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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Bibliographic data

fullscreen: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Monograph

Identifikator:
1010759655
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25460
Document type:
Monograph
Author:
Plener, Ernst von http://d-nb.info/gnd/116209550
Weigert, Max http://d-nb.info/gnd/1037494385
Neumann, J. http://d-nb.info/gnd/1055121005
Wertheim, J. http://d-nb.info/gnd/1037495128
Title:
Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1874
Scope:
1 Online-Ressource (46 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Ueber die Frage von der Gewinnbetheilugung der Arbeiter : Gutachten / von J. Neumann in Posegnick
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn
  • Title page
  • Contents
  • Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter / von Legationsrath Dr. Ernst v. Plener in Wien
  • Ueber die Frage von der Betheiligung der Arbeiter am Gewinn und Eigenthum der Fabriken : Gutachten / erstattet von Dr. Max Weigert, Fabrikbesitzer in Berlin
  • Ueber die Frage von der Gewinnbetheilugung der Arbeiter : Gutachten / von J. Neumann in Posegnick
  • Ueber die Frage der Gewinnbetheiligung der Arbeiter : Gutachten / erstattet in einem Briefe vom 25. Juni h.a. an den Vorstand des Vereins gerichtet, von J. Wertheim in Bornheim bei Frankfurt a.M.

Full text

42 
I. Neumann, 
ostpreußischen ländlichen Arbeiter die Sparkasse noch einen erhöhten Werth 
dadurch hat, daß erfahrungsmäßig Ostpreußen in 10 Jahren je eine sehr 
schlechte und je eine Mißernte zu gewärtigen hat. 
In diesen Jahren kommt ein großer Theil der Gutstagelöhner in Folge 
der schlechten Kartoffel-Ernte und des geringen Drescherverdienstes tief in 
Schulden und bei sehr vielen fehlt jede Aussicht, je wieder herauszukommen. 
Wie dieser Zustand aber auf die Freudigkeit zur Arbeit und auf die ganze 
sittliche Haltung des Arbeiters ungünstig einwirken muß, liegt auf der Hand. 
Seil Einführung der Tantieme und Sparkasse kommen derartige Schulden 
hier nicht vor. 
Ein anderer Vortheil der Gewinnbetheiligung ist die Röthigung für den 
Wirthschaftsvirigenten. genaue Rechnungen zu führen und den sorgsam anzu 
fertigenden Jahresabschluß der Rechnungen nicht ohne Noth zu verzögern. 
Ferner ist der Besitzer genöthigt, sich darüber klar zu werden, wie hoch sich 
die verschiedenartigen Leistungen der Wirthschaft für ihn und seinen Hausstand, 
zu Geld berechnet, belaufen (Naturalien für den Hausstand, Unterhalt der 
^uxuspferde, des Hauses, des Gartens rc. rc,). Da, wo der Besitzer zu gleicher 
Zeit Wirthschaftsdirigent ist, wird von diesem nur das plus über die Leistungen 
hinaus, die ein angemessen besoldeter Administrator zu beanspruchen hätte, 
der Wirthschaft zu gut zu rechnen sein. In Posegnick habe ich dieses plus 
nicht jährlich speciell festgestellt, sondern nach früheren Ermittelungen als eine 
Durchschnittssumme, jährlich 1200 Thlr,, der Wirthschaft darauf zu gut ge 
rechnet. Wenn ich mich, der Formulirung der Frage folgend, nun über die 
Nachtheile der Tantieme aussprechen soll, so geht aus Obigem hervor, daß 
ich die Nöthigung zur genauen Buchführung rc, nicht zu den Nachtheilen 
rechne. Dagegen will ich gern zugeben, daß die Geldopfer, die von Seiten 
des Arbeitgebers bei der Gewinnbetheiligung gebracht werden, hier vorläufig 
durch tüchtigere Arbeit und bessere sittliche Führung der Arbeiter nur theil- 
weise vergütet sind. Es kann dies bei dem heutigen Bildungsstande unseres 
Arbeiters auch nicht überraschen. Ich gebe demnach bereitwillig zu, daß 
jeder, der nur auf schnelle Erfolge sieht oder sehen muß. vorläufig gut thun 
wird, von der Einführung der Tantieme, wenigstens in der von mir gewählten 
Form, abzustehen. 
Ad 3. habe zu erwähnen, daß ich die Ueberzeugung habe, jede Land 
wirthschaft gestattet die Gewinnbetheiligung. Da wo die Landwirthschaft mit 
andern Gewerben verbunden ist, wird es so _ wie so dringend geboten sein, 
zwischen der Landwirthschaft und den betreffenden anderen Gewerbebetrieben 
genaue Abrechnung vorzunehmen, und wird demnach die Verbindung der 
Landwirthschaft mit anderen Gewerben kein Grund gegen Einführung der 
Tantieme sein können. Wenn, wie häufig geschieht, ein Gut im Verhältniß 
zu den augenblicklichen Erträgen zu theuer bezahlt ist, so wird man veranlaßt 
sein, bei der vom Reinerträge tantismefrei abzurechnenden Verzinsung der 
Kaufsuimne einen sehr niedrigen Prozentsatz in Anrechnung zu bringen. 
Eine allgemeinere Einführung der Gewinnbetheiligung wird auch bei 
der Landwirthschaft, meiner Ueberzeugung nach, nicht ausbleiben. Vorläufig
	        

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Ueber Betheiligung Der Arbeiter Am Unternehmergewinn. Verlag von Duncker & Humblot, 1874.
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