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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

76 
Erstes Buch. Die Begründer. 
winnes; indem sie von den verderblichen Folgen des Vorteils, den 
sie selbst ziehen, schweigen, klagen sie desto lauter über die Vor 
teile anderer Leute 1 ). Der Unterschied ist bezeichnend, vielleicht ist 
er noch stärker in dem Satze, den man eigentümlicherweise nur 
selten von den Urhebern der Arbeitsgesetzgebung angeführt sieht: 
„So oft die Gesetzgebung sich dazu herläßt, die Differenzen zwischen den 
Meistern und ihren Arbeitern auszugleichen, sind immer die Meister 
ihre Eatgeber. Fällt die Bestimmung zugunsten der Arbeiter aus, 
so ist sie immer gerecht und billig; wird sie aber zugunsten der 
Meister gegeben, so ist sie das manchmal nicht 2 ). 
Dies war durchaus nicht der Ton der Mehrzahl der Schrift 
steller seiner Zeit;*es war durchaus nicht der Ton, den 50 Jahre 
später die patentierten Verteidiger des Industriesystems, die 
MacCulloch, Ube, Bakbagb anschlugen. Man fühlt bei ihm eher 
den Hauch jenes warmherzigen Mitleids, das später einen Lord 
Shaftesbuey oder einen Macaulay beseelte, die die Urheber der 
y* 
Fabrikgesetzgebung in England waren. 
Smith ist daher nicht ein Vorläufer des entstehenden In 
dustrialismus. Mit allen Fibern seines Wesens hängt er im Gegen 
teil an der Landwirtschaft und versäumt keine Gelegenheit seine Vor 
liebe zu zeigen. Die Landwirtschaft ist eine viel schwierigere Be 
schäftigung als irgendein industrielles Unternehmen: „und doch gibt 
es nächst den schönen Künsten und freien Berufsarten vielleicht kein 
Gewerbe, das eine solche Mannigfaltigkeit von Kenntnissen und Er 
fahrungen voraussetzt“ 3 ) — sie ist nicht nur schwieriger sondern sie 
ist auch nützlicher. Er zieht zwischen der Landwirtschaft, den 
Manufakturunternehmungen und dem Handel einen langen Vergleich 
(auf den wir zurückkommen werden), und aus dem sich ergibt, 
daß für die Kapitalien eines Landes die Landwirtschaft unter allen 
Verwendungsarten die vorteilhafteste ist, die am meisten mit den 
allgemeinen Interessen übereinstimmt. 
Der „natürliche Lauf der Dinge“ würde für die aufwärtsstrebenden 
Völker darin bestehen, ihr Kapital erst in der Landwirtschaft, dann 
in der Industrie und erst zum Schluß im Außenhandel anzulegen. 
Das ganze dritte Buch seines Werkes füllt Smith mit Beweisen an, 
um zu zeigen, wie die Politik der europäischen Völker seit langen 
Jahrhunderten zu ihrem eigenen Schaden „diesen natürlichen Lauf“ 
durch der Landwirtschaft feindliche Maßnahmen gehemmt hat, die 
mehr dem Interesse der Händler und der Handwerker dienten. So 
*) Völkerreichtum I, S. 66, B. I, Kap. IX am Ende. 
2 ) Völkerreichtum I, S. 83, B. I, Kap. X, Teil 2. 
3 ) Völkerreichtum I, S. 74, B. I, Kap. X, Teil 2. Die ganze Stelle ist in 
ihrem Lob der Grundbesitzer und Pächter merkwürdig.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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