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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

8 
Erstes Buch. Die Begründer. 
jene, am Ende des 18. Jahrhunderts sehr starke, geistige Strömung, 
die den „guten Wilden“ in den Himmel erhob, die die Literatur der 
Zeit, z. B. in den Erzählungen Voltaiee’s, Diderot’s und Maemontbl’s 
erfüllte, und die wir in der anarchistischen Literatur unserer Tage 
wiederkehren sehen. Trotzdem aber ist sie zu verwerfen. 'Nichts 
erinnert weniger an einen Wilden, als ein Physiokrat. Sie waren 
alle sehr „veramtet“; Juristen, Intendanten (was heute bei uns einem 
Regierungspräsidenten entsprechen würde, Anm. d. Übers.), Abbes, 
königliche Leibärzte usw., ganz erfüllt von den Begriffen Zivilisation, 
Ordnung, Autorität, Souveränität und besonders Eigentum, das kaum 
mit dem primitiven Zustande des Wilden vereinbar ist. „Eigentum, 
Sicherheit, Freiheit fassen die ganze soziale Ordnung zusammen“ 1 ). 
Sie neigen daher durchaus nicht zu dem Glauben, daß die Menschen 
irgend etwas verloren hätten, als sie vom wilden zum zivilisierten 
Zustand übergingen, oder sogar, wie Rousseau behauptete, daß sie 
im Naturzustände freier wären und durch Annahme des Gesellschafts 
vertrages (contrat social) ein Opfer gebracht hätten, noch daß sie, 
im Falle der Vertrag, was meistenteils ein trat, leoninisch ausfiel, in 
Gefahr gewesen wären, nicht den Gegenwert der aufgegebenen Vor 
teile wiederzufinden. Hirngespinnste!, antworten die Physiokraten. 
- Wenn die Menschen vom Naturzustände zum Zustande der Zivilisation 
übergehen, so geben sie nicht nur nichts auf, sondern gewinnen im 
Gegenteil alles 2 ). J 
Bedeutet „natürliche Ordnung“ nun, daß die menschlichen Ge 
meinschaften von natürlichen Gesetzen regiert werden, von 
Gesetzen, wie sie die physische Welt, oder besser, wie sie die tierischen 
sagt wörtlich: „Wie aber haben die Völker diesen glückseligen Zustand, dessen sie 
sich in einem so frühen und so glücklichen Altertume erfreuten, verlassen können? 
Wie sind sie dazu gekommen, die natürliche Ordnung zu verkennen?“ (I, S. 25). — 
Nichtsdestoweniger würde selbst in dieser Auffassung die frühere natürliche Ordnung 
keine Beziehung zum Zustande des Wilden haben, sondern mehr das vorstellen, was 
die Alten mit dem „goldenen Zeitalter“, die Christen mit dem „Garten Eden“ be- 
zeichneten. In diesem Sinne würde die natürliche Ordnung das verlorene, nun 
wiederzufindende, Paradies bedeuten. 
Übrigens erscheint dieser Gesichtspunkt nur ausnahmsweise bei den Physio 
kraten; immerhin verdient er festgestellt zu werden, um zu zeigen, wie fremd die 
moderne Entwicklungs- und Portschrittslehre den Physiokraten war. 
') Mbhoibb de la RiviAbe II, S. 615. 
„Das Naturreoht ist in der Ordnung der Natur unbestimmt (welche 
Antithese!); „es wird es erst in der Ordnung des Rechtswesens durch die Arbeit“ 
(Qüesnay, S. 43). 
2 ) „Wenn sie einen Gesellschaftsvertrag eingehen und Übereinkommen zu ihrem 
gegenseitigen Vorteile absohließen werden, so werden sie den Gebrauch ihrer freien 
Naturrechte vermehren und ihrer Freiheit keinen Abbruch tun, denn es ist ja gerade 
der Zustand, den ihr aufgeklärter Freiheitsbegriff in voller Unabhängigkeit erwählt 
haben würde“ (Qdbsnay, S. 43, 44).
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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