Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die Gegner
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

336 
Zweites Buch. Die Gegner. 
Ebensowenig ist er bereit, die Hingebung oder die Verbrüderung 
als wirksame Lebensprinzipien anzuerkennen. Bedeuten sie doch 
Aufopferung und Unterordnung eines Menschen unter einen anderen. 
Die Menschen sind aber gleichberechtigt, und die Grundregel ihres 
gegenseitigen Verkehrs kann nichts anderes als die Gerechtigkeit 
sein. Das ist ein für Peoudhon so selbstverständliches Axiom, daß 
er sich nicht einmal die Mühe nimmt, es zu beweisen. Es kommt 
ihm nur darauf an, die Gerechtigkeit zu definieren. Die Gerechtig 
keit, sagt er in seiner „Ersten Abhandlung“ (Premier Memoire) 
über das Eigentum ist: „die Anerkennung des anderen als einer der 
unseren rechtsgleichen Persönlichkeit“ (S. 191); und etwas später: 
„sie ist die freiwillige und gegenseitige Achtung der menschlichen 
Würde, wo immer, in welcher Person und unter welchen Umständen 
auch immer sie gefährdet sei, und welchen Gefahren auch immer uns 
ihre Verteidigung aussetze“ '). 
Sie steht daher im gleichen Range wie die Gleichheit. Wenn 
wir diese Definition auf die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen 
den Menschen anwenden, so finden wir, „daß das Prinzip der gegen 
seitigen Achtung sich logischerweise in das der Gegenseitigkeit der 
Dienste verwandelt“ * 2 ). Gleiches Entgelt, gleiche Dienste: das ist 
die Aufgabe, die die Menschheit zu lösen hat; nur auf diese Weise 
wird die Achtung der Gleichheit zur Tatsache. „Tu einem jeden, 
' was du willst, daß er dir tue“, dieses Prinzip der ewigen Gerechtig 
keit läßt sich wirtschaftlich durch die Gegenseitigkeit und die Rezi 
sagen; „Das Gemeineigentum ist der erste Satz der sozialen Entwicklung, seine 
These; das Eigentum, das der dem Gemeineigentum entgegengesetzte Ausdruck 
ist, ist der zweite Satz, seine Antithese. Zu ermitteln bleibt nun der dritte Satz, 
die Synthese, und wir haben die gesuchte Lösung“ (Memoire sur la Pro- 
priete, S. 202). Dieser dritte Satz wird nun der einfache Besitzzustand sein, 
d. h. das Eigentum, seines Rechtes auf arbeitsloses Einkommen entkleidet. — „Man 
schaffe das Eigentum ab, behalte aber das Besitzrecht bei; durch diese einzige 
Änderung im Prinzip wird alles in den Gesetzen, in der Regierung, im Wirtschafts 
leben, in den Einrichtungen geändert; das Übel verschwindet von der Erde“ 
(ler Memoire sur la propriete, 1. Ausg., S. 242). AVie man sieht, hatte 
Peoudhon nicht den Besuch des Hegelianers Kaed Grün in Paris, 1844, abgewartet, 
um sich der hegelianischen Terminologie zu bedienen, da er schon seit 1840 diese 
charakteristisch HBOEifschen Formeln anwendete. Über die Beziehungen zwischen 
Peoudhon und K. Grün siehe Sainte-Bbuvb : P.-J. Peoudhon. 
‘) Justice dans la Revolution etc., Bd. I, S. 182—183. 
2 ) Ebenda, S. 269: „Ich werde keine Zeit mit dem Nachweis verlieren, daß 
das Prinzip der Reziprozität der Achtung sich logisch in die Reziprozität der 
Dienste verwandelt. Ein jeder wird verstehen, daß, wenn die Menschen subjektiv 
vor der Gerechtigkeit untereinander gleich sind, sie das nicht weniger gegenüber 
der Not sind; und derjenige, der vorgibt, die immanente Dienstbarkeit, die zu über 
winden das Recht und die Pflicht der Gesellschaft ist, auf seine Brüder abzuwälzen, 
der ist ungerecht.“
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.