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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der Liberalismus
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

I 
I 
sondern im Gegenteil den normalen Zustand darstellen. Diese Ein 
kommenskategorie, die gerade jeder individuellen Grundlage ent 
behrt, das nicht verdiente und doch erhobene Einkommen, nimmt 
einen ungeheuren Platz in der Güterverteilung ein. Senior geht 
aber noch viel weiter, denn er nimmt an, daß das Einkommen jedes 
Kapitals, sobald dies Kapital infolge Todesfalles aus den Händen 
dessen, der es geschaffen hat, auf jemand anderen übergeht, zu einer 
Eente wird. Der Erbe kann tatsächlich sich nicht mehr auf Ab 
stinenz berufen, da diese Tugend nicht durch Erbfolge übertragen 
werden kann, und er hat keinen anderen Eechtstitel vorzuweisen als 
das Glück einer Erbschaft 1 ). 
Was kann sich der revolutionärste Sozialist besseres als Waffe 
wünschen, um die bestehende wirtschaftliche Ordnung zu vernichten? 
Wie weit sind wir jetzt von der natürlichen Ordnung entfernt I 
Senior kehrt sich aber keinen Augenblick hieran, und die groß 
artige Gleichmütigkeit, mit der alle diese Volkswirtschaftler der 
Schule Ricardo’s das, was sie für wahr halten, aussprechen, ohne sich 
um die Schlüsse zu bekümmern, die man daraus zum Weiterbauen 
oder zum Niederreißen ziehen kann, macht wirklich einen prächtigen 
wissenschaftlichen Eindruck. 
Senior ist es auch gewesen, der dem Wert eine neue Grund 
lage gegeben hat, die Seltenheit oder vielmehr — denn wohl 
verstanden muß es sich immer um etwas handeln, das geeignet ist, 
irgendein Bedürfnis zu befriedigen — die seltene Nützlichkeit: je 
doch ist es gerade das Wort Seltenheit, dessen sich später Walras 
bedient. 
zustreichen“ (Political Economy, S. 89). Als Beispiel führt er das Einkommen 
eines berühmten Arztes an, das 100000 Er. beträgt. Er zerlegt es wie folgt: 
Honorar oder Arbeitsentlohnung 1000 Pr. 
Profit oder Entlohnung der Enthaltsamkeit 24000 „ 
Eente 75000 „ 
Siehe Senioe’s Theory of Monopoly von Richard Ely (American Eco 
nomic Association, 1899). 
') Diese Angleichung des Erbes an die Kente macht Senior übrigens wenig 
Ehre. Sie beruht auf einer Verwechslung von ganz verschiedenartigen Tatsachen: 
.— die Eente ist eine rein wirtschaftliche Tatsache, beruht auf natürlichen Ursachen 
und auf den notwendigen Tauschbedingungen, unabhängig von jeder sozialen Organi 
sation und sogar von dem individuellen Eigentum; — das Erbe ist eine rein recht 
liche Tatsache und ergibt sich aus dem Zivilrecht. Das Erbrecht kann abgeschafft 
werden, ohne daß dies irgendetwas an der Bildung und dem Wachstum der Boden 
rente oder der anderen Renten ändert; und umgekehrt unter einer hypothetischen 
Herrschaft der vollkommen freien Konkurrenz, unter der die Eente abgeschafft wäre, 
könnte das Erbrecht doch mit allen seinen Privilegien weiterbestehen. 
Augenscheinlich versteht Senior unter Eente alles Einkommen, das nicht aus 
der persönlichen Arbeit des Besitzers stammt, doch ist das eine vollständige 
Verdrehung der ursprünglichen Bedeutung.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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