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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Abtrünnigen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

Kapitel II. Der Staatssozialismus. 
471 
auskommen können, oder in Wohltätigkeitsanstalten, in denen nur das 
Interesse Anderer in Betracht kommt. Weiterhin kann sich auch das 
Privatinteresse sehr oft in Widerspruch mit dem allgemeinen Interesse / 
befinden: so zum Beispiel in den Unternehmungen der städtischen 
Wasser- und Gasanstalten, die Monopole darstellen, und in denen der 
individuelle Unternehmer notwendigerweise den Maximalprofit zu 
erreichen sucht. In der Mehrzahl dieser Fälle ist Stuaet Mill 
geneigt, die Einmischung des Staates zuzulassen*). 
Zur gleichen Zeit beglückwünschte Michel Chevaliee von seinem 
Lehrstuhl im College de France herab Stuaet Mill dazu: „die Re 
gierungen wieder in die ihnen zustehenden Machtbefugnisse einge 
setzt zu haben“ 2 ). Die Personen, die da glauben, die wirtschaftliche 
Ordnung einzig und allein auf Grund der Konkurrenz und des persön 
lichen Interesses errichten zu können, „lassen sich“, so meint er, „von 
einem Spiegelbild täuschen“ oder „bewegen sich in einem Kreis von 
Irrtümern“. Für ihn ist die Regierung „der Geschäftsführer der 
nationalen Assoziation“. Sie muß daher „überall dort, wo das Gemein 
interesse in Frage steht“ eingreifen. Er protestiert gegen die, die 
ihre Befugnisse auf die eines „Polizisten“ beschränken wollen 3 ). 
Indem er diese Prinzipien auf die öffentlichen Arbeiten anwendet, 
weist er nach; „daß dieselben durchaus und in jeder Hinsicht Ange 
legenheiten des Staates sind“, und daß die Garantien einer guten 
Ausführung nicht weniger gut unter der Kontrolle des Staates, als 
unter der einer Privatgesellschaft verwirklicht werden. 
Im Jahre 1863 schnitt Couenot, ein Schriftsteller, dessen Ruf 
bedeutend geringer war als der Chbvaliek’s oder Mill’s, aber dessen 
scharfsinnige Gedanken trotz ihres geringen sofortigen Einflusses 
eine große Bedeutung für die Geschichte der Doktrinen haben, das 
gleiche Problem in seinen „Principes de la theorie des 
richesses“ an. Er erfaßt sofort den Kern des Problems und fragt 
x ) Man findet die gleiche Auffassung in seinem Buche Essay on liberty, 
in dem er behauptet, daß „Handeltreiben eine soziale Tätigkeit ist“, und daß infolge 
dessen Jeder Kaufmann „der Gerichtsbarkeit der Gesellschaft unterliegt“, und daß 
„das Prinzip der individuellen Freiheit, da es von der Lehre des Freihandels nicht 
berührt wird, ebensowenig in den meisten der Probleme, die hinsichtlich der Grenzen 
dieser Lehre auftreten, in Frage steht, z. B. wenn es sich darum handelt, zu wissen, 
welche Ausdehnung der Kontrolle zur Verhinderung des Betruges durch Verfälschungen 
statthaft ist, oder bis zu welchem Punkte man den Arbeitgebern sanitäre Vorsichts 
maßregeln oder Einrichtungen zum Schutze der in gefährlichen Beschäftigungen 
verwendeten Arbeiter auferlegen soll ... Im Prinzip ist es unbestreitbar, daß (die 
Staatsbürger) gerechtfertigterweise hinsichtlich dieser Zwecke kontrolliert werden 
können“ (S. 174). 
2 ) Michel Chevalier, Zehnte Eröffnungsrede, Cours, Bd. I, 221. 
") Codes, Bd. I, S. 211, 214; Bd. II, S. 38, 115.
	        

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Die Deutschen Im Auslande. Verlag von Karl Siegesmund, 1889.
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